Beim Verkauf einer Wohnung ist der Aufteilungsplan sehr wichtig. Er wird auch als Segmentierungszeichnung bezeichnet, bei der es sich um eine Konstruktionszeichnung der gesamten Immobilie handelt. Das Dokument beschreibt alle Gebäude (Vorder- und Hintergebäude, falls vorhanden). Er zeigt alle Teile des Mehrfamilienhauses aller Wohnungseigentümer als öffentliches Eigentum, aber auch die Wohnung sowie deren Lage und Größe. Diese Wohnungen gelten als unabhängige Immobilien. Anhand vorhandener Architekturzeichnungen sieht man, welche Räume man zu Wohnzwecken nutzt.
Dementsprechend enthält der Plan alle Gebäudeteile im Verhältnis 1:100. Darüber hinaus erfasst man jede Einheit in einem eigenen Grundbucheintrag. Verwenden Sie im Aufteilungsplan zu nummerierende Einheiten, um Verwechslungen und Fehler zu vermeiden. Gibt der Architekt bei der Aufstellung des Aufteilungsplanes einen bestimmten Nutzungszweck (z. B. Nagelstudio) an, hat dies keine rechtliche Bedeutung. Dies liegt daran, dass der Aufteilungsplan keine Aufgaben zum Verwendungszweck definiert. Der Verwendungszweck ist in Gemeinschaftsverordnungen, Teilungserklärungen oder Teilungsvereinbarungen zu finden. Ein Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der Lage und Größe aller Gebäudeteile (öffentliches Eigentum) und der Wohnung (selbstständiges Eigentum) ermittelt werden können. Hiervon ist ein Bebauungsplan stark abzugrenzen.
Jede Wohneinheit ist nummeriert und farblich gekennzeichnet, um genau zu unterscheiden, zu welcher Wohnimmobilie sie gehört. Die zuständige Baubehörde prüft in regelmäßigen Abständen den Aufteilungsplan. Darüber hinaus kann die Landesregierung gemäß § 7 des Wohnungseigentumsgesetzes anstelle der Baubehörde den Aufteilungsplan durch einen öffentlich bestellten oder anerkannten Baufachmann erstellen und bescheinigen.