Bauvorlagen sind alle Unterlagen, die bei der für Bauanträge zuständigen Behörde eingereicht werden müssen. Dies gilt auch für den geplanten Abbruch baulicher Anlagen sowie für bauvorbereitende Untersuchungen oder Beantragung von Ausführungsgenehmigungen. Wichtig ist, dass der Bauplan vollständig und widerspruchsfrei ist. Dementsprechend kann man damit Bauanträge schnell bearbeiten. des Weiteren muss der Bauplan bestimmte Bedingungen erfüllen, wenn er den Behörden vorgelegt wird. Dergestalt muss das Papier alterungsbeständig sein und aus gleichwertigen, lichtbeständigen Materialien bestehen. Darüber hinaus müssen Sie in A4-Papier vorgelegt werden, oder wenn es größer als A4 ist, müssen sie auf A4-Format gefaltet werden. Ebenso ist die Bauvorlage in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Falls die Gemeinde auch Bauaufsichtsbehörde ist, reicht eine doppelte Ausfertigung.
Ein Bauantrag benötigt unter anderem folgende Unterlagen:
- Aktueller Auszug aus der offiziellen Karte
- Auf Wunsch ein einfacher oder qualifizierter Lageplan
- Konstruktionszeichnung
- Gebäudebeschreibung
- Stabilitätsnachweis
- Feuerfest
- Informationen zur sicheren Entwicklung von Wasser, Abwasser und Energie
- Informationen zur Entwicklung des sicheren Verkehrs auf dem Grundstück
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Gemeinde und geplantem Bauvorhaben variieren. Dessen ungeachtet wird der Bauantrag in dreifacher Ausfertigung in grün, rot und gelb bei der zuständigen Stadtverwaltung eingereicht. Entsprechende Unterlagen sind zusammen mit dem Antragsformular einzureichen. Diese Dokumente werden als Bauvorlagen bezeichnet. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer und den entsprechenden Baumusterverordnungen. Bauvorlagen enthalten in der Regel vollständige Formulare. Diese enthalten einen statistischen Fragebogen, definiert als tabellarische Darstellung aller strukturellen Veränderungen, zum Zweck der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Länder. Hinzu kommt eine Einverständniserklärung der Nachbarn und ggf. eine sogenannte Baulastenerklärung.