Glossar

Das Bieterverfahren ist eine moderne Alternative zum klassischen Immobilienverkauf.

Das Bieterverfahren ist eine moderne Alternative zum klassischen Immobilienverkauf, die schnell Verträge abschließen und hohe Verkaufserlöse erzielen kann. Dementsprechend trägt bei dieser Variante der potentielle Käufer die Preisgestaltung.  Als innovative Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf erwies sich das Bieterverfahren, bei dem potenzielle Käufer auktionsähnliche Gebote abgeben. Damit Bieter ihre Entscheidung möglichst wenig beeinflussen können, gibt es in der Regel keinen voreingestellten Mindestpreis.Im Einzelfall können Sie als Verkäufer  jedoch mit Ihrem Immobilienmakler verhandeln, um einen Mindestpreis festzulegen und diesen in der Zusammenfassung anzugeben.

Was sind die Vorteile des Bieterverfahrens?

Durch eine Vielzahl von Bietern entsteht eine Wettbewerbssituation, die zu einer Erhöhung des Kaufpreises führen kann. Im Bieterverfahren richtet sich der Preis nach dem Markt. Des Weiteren bestimmen die Angebote der Interessenten den Preis. Anfänglich wurde dieses Verfahren hauptsächlich bei Objekten angewendet, die lange Zeit erfolglos verkauft wurden. Tatsächlich kann das in Deutschland noch selten angewandte Ausschreibungsverfahren auch in anderen Situationen eine Notlösung sein.

Wie kann man ein Bieterverfahren durchführen?

Je nach gewählter Programmart wickelt der Immobilienmakler das Bieterverfahren offline in Form von E-Mail-Kommunikation oder Online-Verfahren ab. Bei Offline-Varianten geben potenzielle Käufer am besten persönlich, per Post oder per Fax Gebote ab, um falsche Quellen in Telefongesprächen zu vermeiden. Die Abgabe von Geboten dauert in der Regel Tage oder Wochen.

Beim Online-Bieterverfahren bieten potenzielle Käufer innerhalb eines festen Zeitfensters über die Internetplattform. Mit den erhaltenen Zugangsdaten loggen Sie sich in den geschützten Bereich der Plattform ein und können in diesem Zeitraum jederzeit auf die Gebote anderer Bieter reagieren. Da potenzielle Käufer ihre Höchstgebote sehen und die Änderungen verfolgen, hat sich der Online-Bieterprozess als sehr transparent erwiesen. Das Zeitfenster für die Abgabe von Geboten ist in der Regel sehr kurz, nur wenige Stunden offen. Daher kann das Online-Gebotsverfahren für Immobilienverkäufer in kurzer Zeit hohe Verkaufspreise bringen. Im Vergleich zu anderen Ausschreibungsverfahren ohne Beteiligung von Internetplattformen punktet dieses onlinebasierte Verfahren durch seine schnelle Umsetzung.

Der Bieterprozess beginnt mit der Immobilienvermarktung im Inserat und endet mit der Ermittlung des fristgerecht abgegebenen Höchstgebots.

Der Bieterprozess gliedert sich in folgende Teilschritte:

  1. Der Immobilienmakler veröffentlicht ein Inserat über die Immobilie auf dem Immobilienportal oder Printmedien im Internet zur Bekanntgabe des Bieterverfahrens und des Besichtigungstermins.
  2. Objektbesichtigungen werden in der Regel in Form von Sammelbesichtigungen durchgeführt. In einigen Fällen können Sie es sich nach Rücksprache mit einem Immobilienmakler auch separat ansehen.
  3. Kaufinteressenten geben innerhalb der vorgegebenen Frist Gebote ab.
  4. Ob der Immobilienmakler die betroffenen Parteien über den Stand des Bieterverfahrens und das Höchstgebot informiert, hängt vom gewählten Verfahren ab.
  5. Der Immobilienmakler bewertet das Angebot und informiert den Höchstbietenden
  6. Der Eigentümer erhält eine Liste mit unverbindlichen Angeboten potenzieller Käufer

Das Online Bieterverfahren.

Bei der E-Mail-Kommunikation hat der Immobilienmakler auch eine Frist für die Annahme von Geboten von potenziellen Käufern. Teilnehmende Bieter werden per E-Mail über das aktuelle Höchstgebot informiert und können in der Regel nur ein Angebot innerhalb der Frist abgeben. Bei mehreren gleich hohen Geboten kann eine zweite Gebotsrunde durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Bieter über das bisher höchste Gebot informiert und kann das Gebot erneut abgeben. Der Vorgang kann wiederholt werden, bis das Höchstgebot ermittelt ist oder der Verkäufer dem Bieter den Zuschlag erteilt.