Glossar

Der Käufer zahlt die Außenprovision beim Kauf einer Immobilie in München an den Makler.

Eine Außenprovision ist die Provision, die der Käufer beim Kauf der Immobilie an den Makler zahlt. Im Vergleich zu internen Provisionen wird eine Außenprovision bei der Offenlegung der Immobilie ausgewiesen. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Als interne Provision wird die Provision bezeichnet, die der Immobilienverkäufer vertragsgemäß an den Immobilienmakler zahlt. Die Höhe der internen Provisionen vereinbaren Verkäufer und Makler im Maklervertrag.

Fürderhin kann auch ein potentieller Käufer einen Makler beauftragen.

In diesem Fall erteilt er dem Immobilienmakler einen Suchauftrag. Dementsprechend verpflichtet er sich gemäß § 652 BGB zur Zahlung einer Fremdprovision (= Käuferprovision | Außenprovision). Dies ist möglich, wenn der Immobilienmakler keinen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat. Daher darf der Makler keine Einigung mit dem Verkäufer erzielen. Übergibt der Makler die Immobilie an den Verkäufer, so hat dies gemäß § 656c oder § 656d BGB die Provisionspflichten des Verkäufers begründet. Er kann nicht umsonst für den Verkäufer arbeiten, um dem Käufer nachträglich eine volle Provision in Rechnung zu stellen. 

Soweit es sich um Wohnimmobilienmakler handelt, gilt, wenn Immobilienmakler sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig sind, ab dem 23.12.2020 die Lohn- und Provisionsverteilungsordnung (= Doppeltätigkeit) des § 656c BGB Code (BGB). Das heißt, wenn beide Vertragsparteien mit einem Makler einen Maklervertrag für Wohnimmobilien (Wohnungen oder Einfamilienhäuser) abgeschlossen haben, zahlen beide Parteien die gleiche Provision. Daher kann der Makler nicht kostenlos für eine Partei arbeiten, während er Provisionen von der anderen Partei einzieht. 

Für Immobilienmakler gilt die Lohn- und Provisionsverteilungsordnung.

Soweit es sich um Wohnimmobilienmakler handelt, gilt, wenn Immobilienmakler sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig sind, ab dem 23.12.2020 die Lohn- und Provisionsverteilungsordnung (= Doppeltätigkeit) des § 656c BGB Code (BGB). Das heißt, wenn beide Vertragsparteien mit einem Makler einen Maklervertrag für Wohnimmobilien (Wohnungen oder Einfamilienhäuser) abgeschlossen haben, zahlen beide Parteien die gleiche Provision. Daher kann der Makler nicht kostenlos für eine Partei arbeiten, während er Provisionen von der anderen Partei einzieht.  

Die Maklerprovision kann in Deutschland frei verhandelt werden.

Da die Höhe der Maklerprovision in Deutschland nicht gesetzlich geregelt ist, kann sie grundsätzlich frei verhandelt werden. Daher können Immobilienkäufer immer versuchen, den Betrag mit dem Makler auszuhandeln, insbesondere wenn sie Kunde des Maklers sind. Sobald der Eigentümer jedoch einen Makler beauftragt, verhandelt er die Maklergebühr. Der Käufer baut in der Regel später ein Vertragsverhältnis mit dem Makler auf und die Maklergebühr wurde zwischen Verkäufer und Makler ausgehandelt. Er kann sein Glück versuchen, aber die Chance ist gering. Denn ab dem 23.12.2020 werden vielerorts die Maklergebühren durch die Provisionsteilung der Käufer gesenkt. Ob der Broker bereit ist, auf einen Teil der Provision zu verzichten, hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn die Immobilie beispielsweise andere Interessenvertreter hat, die bereit sind, den Kaufpreis zu zahlen, ohne eine Vermittlungsgebühr auszuhandeln, kann der Makler dazu neigen, anderen Interessenvertretern den Vorrang einzuräumen. Verhandelt der Verkäufer hingegen eine Maklergebühr, um eine Immobilie in begehrter Lage zu verkaufen, sind die Chancen groß. Denn der Broker muss sich um den Verlust von Aufträgen sorgen und wird wahrscheinlich die Maklergebühren senken, um die Sicherheit der Aufträge zu gewährleisten.