Glossar

Mit einer Eigentumswohnung in München verpflichtet sich Eigentümer, alle Rechte und Pflichten diese Wohnung betreffend einzuhalten.

Jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung verfügt über seinen eigenen Bereich. Entsprechen sind die konkreten Räume der Eigentumswohnung in der Teilungserklärung aufgeführt. Bei Mietobjekten entscheidet nicht der Mieter, sondern der Eigentümer mit der Eigentümergemeinschaft. Im Falle eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft muss sich jeder Eigentümer im Einzelnen daran halten. Hingegen haben diese jedoch keine Auswirkungen auf die bestehenden Mieter in der Wohnung. Das Eigentum an Immobilien wird im Grundbuch eingetragen. Des Weiteren verfügt jede einzelne Wohnung über ein Grundbuch.

Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung zu kaufen: Sie können sie selbst nutzen, an Dritte vermieten oder als Altersvorsorge nutzen. Als Eigentümer der Immobilie muss der Eigentümer jedoch die Kosten vollständig tragen. Die Kosten für die Beeinträchtigung des bestehenden öffentlichen Eigentums trägt die Eigentümergemeinschaft. Hierzu hat der Wohnungseigentümer  monatlich einen Betrag zur Deckung der Betriebskosten und Aufwandsreserven des Gemeinschaftseigentums zu entrichten.

In einem Mehrparteienhaus gibt es neben der als Eigentum klassifizierten Wohnfläche auch Miteigentumsanteile. Dadurch gehören diese Räume allen Parteien. Dementsprechend nutzt man sie gemeinsam. Auch Wohnanlagen gehören zu den Bereichen, die einer öffentlichen Nutzung bedürfen. Demzufolge gehören dazu freie Flächen, Höfe, Gärten und Außenwände, Türen, Fenster und Dächer. Vorhandenes öffentliches Eigentum muss verwaltet werden, da diese Bereiche entsprechend gereinigt und gepflegt werden müssen. In vielen Fällen werden mit dieser Operation sogenannte „Administratoren“ betraut. Dies kann auch ein externes Unternehmen sein, das den gesamten Prozess übernimmt und für die Geschäftsführung verantwortlich ist. Die Kosten trägt der Eigentümer. Jeder Wohnungseigentümer erhält jedes Jahr eine genaue Kostenaufstellung.

Beim Kauf einer Wohnung verpflichtet sich der Eigentümer, alle Rechte und Pflichten dieser einzuhalten.

Beim Kauf einer Wohnung verpflichtet sich der Eigentümer, alle Rechte und Pflichten einzuhalten. Dazu gehören Verträge und Kündigungsklauseln, die eingehalten werden müssen. Wohnungen in begehrten Lagen und mit entsprechend guter Ausstattung bieten eine sehr gute Kapitalanlage und sollen langfristig erhebliche Renditen erwirtschaften. Bei Liegenschaften umfasst der Kaufvertrag neben einer Teilungserklärung auch einen Stammanteil sowie alle dazugehörigen Räume und Sondernutzungsrechte. Darüber hinaus müssen alle notwendigen Pflichten und Rechte in einem Gemeinschaftskodex aufgeführt werden, einschließlich der Punkte in Bezug auf die Hausordnung. 

Gemeinschaftsverordnungen legen die Häufigkeit der Eigentümerversammlungen fest und müssen die Aufteilung der Stammrechte regeln.

Die Aufteilung kann nach jeder Wohneinheit oder nach deren jeweiligen Eigentumsanteilen beurteilt werden. Ein solches Vorgehen ist dringend erforderlich, um eine klare Definition von Wartungs- und Reparaturarbeiten zu haben. Änderungen können nur vom Hauseigentümer vorgenommen werden und erfordern besondere Aufmerksamkeit. Durch die bloße Unterzeichnung des Kaufvertrages wird kein Eigentum erlangt, sondern nur aus Verkaufsabsicht aufgegeben. Der endgültige Eigentumserwerb erfolgt durch Eintragungen im Grundbuch.