Glossar

Eine Auflassung / Auflassungsvormerkung beschreibt den Bescheid zur Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.

Die Auflassung ist eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie in München. Infolgedessen ist die Übertragung einer Immobilie kurzum Bestandteil eines notariell beglaubigten Kaufvertrages. Ferner erfolgt sie nach Zahlung des Kaufpreises. Das bedeutet ca. 6 bis 8 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages. Folgerichtig ist für den Käufer die Übertragung eine rechtsverbindliche Verpflichtung. sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch einzutragen. Der Begriff Übertragungsanzeige lässt sich am besten mit „Eigentumsanzeige“ übersetzen. Im Rahmen des Übertragungsbescheides wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch angegeben. Dadurch kann der Verkäufer keine weiteren Grundbuchänderungen (z. B. Eintragung zusätzlicher Belastungen) vornehmen.

Die Auflassung erfolgt vor der eigentlichen Übertragung und kündigt die Eigentumsübertragung an. Erst nach Eintragung der Abtretungsanzeige im Grundbuch teilt der Notar dem Käufer mit, dass er den Kaufpreis zahlen soll. Der Übertragungsbescheid ist „nur“ ein im Grundbuch eingetragener Bescheid. Daher hat es die Eigentumsübertragung angekündigt, diese Operation jedoch noch nicht durchgeführt. Mit Blick ins Grundbuch sieht man dass der Vertrag über den Verkauf der Immobilie in Bearbeitung ist. Dies garantiert die Rechte des Käufers. 

Eine Auflassung hat demnach diese Folgen:

  1. Dem Käufer ist es unmöglich vom Kaufvertrag zurückzutreten
  2. Der Verkauf erfolgt an den Käufer in der Auflassung. Ungeachtet dessen, ob ein besseres Angebot vorliegt.
  3. Die Immobilie darf vom Verkäufer nicht mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet sein.
  4. Eine Belastung der Immobilie durch die Insolvenz des Verkäufers ist nicht möglich.

Es kann 6 bis 8 Wochen dauern bis die Eintragung im Grundbuch tatsächlich vorgenommen wird.

Technisch gesehen ist die Auflassung ein neuer Grundbucheintrag, der den Käufer als Eigentümer identifiziert. Es kann manchmal 6 bis 8 Wochen dauern, bis die Mitarbeiter des Grundbuchamtes die Eintragung tatsächlich vornehmen. Da der Immobilienkäufer die Eigentumsübertragungsanzeige erhalten hat, wird nichts mehr passieren. Daher wurde das Grundbuch des Verkäufers gesperrt.

Ein Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente beim Immobilienverkauf.

Die Kosten für die Eintragung des Übertragungsbescheides in das Grundbuch richten sich nach der Immobilie bzw. dem Kaufpreis der Immobilie. Die Kosten werden auf 0,5 festgelegt. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro beträgt die Eintrittsgebühr beispielsweise laut Notargebührenordnung 217,50 Euro. Der Übertragungsvertrag beschreibt den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung vom Verkäufer auf den Käufer durch die Eintragung in das Grundbuch. Andererseits ist der Übertragungsbescheid nur ein Bescheid über den Eigentumsübergang im Grundbuch und kann schnell durchgeführt werden, während die eigentliche Übertragung in der Regel erst wenige Wochen später erfolgt.