Glossar

Eine Baugenehmigung ist eine Genehmigung einer Bauaufsichtsbehörde.

Vor dem Spatenstich sollte das gesamte Bauvorhaben von der Baubehörde genehmigt worden sein. Dabei ist die Baugenehmigung Voraussetzung für die Errichtung und Planung von Bauvorhaben nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wer ohne Baugenehmigung ein Gebäude baut, riskiert das Einfrieren des Gebäudes und im schlimmsten Fall sogar den Abriss des Gebäudes. Bei Ablehnung des Bauantrag kann man das Bauvorhaben oftmals dennoch realisieren. Als Bauherr können Sie Einspruch einlegen und im Extremfall sogar eine Klage einreichen.

Bei der Beantragung ist das amtliche Bauformular der Stadtverwaltung zu verwenden.

Üblicherweise ist es notwendig einen Bauantrag in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Der Auftraggeber erhält eine Kopie, die Gemeinde und die Bauaufsichtsbehörde erhalten jeweils eine Kopie. Die sogenannte Baumusterordnung legt fest, welche Unterlagen bei der Antragstellung einzureichen sind. Die Bauaufsichtsbehörde informiert darüber, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Sie können nach den Vorgaben und Beschreibungen des Architekten oder Ingenieurs in der Bauvorlage bauen.

Die Baugenehmigung enthält eine behördliche Erklärung, dass das Bauvorhaben keinen öffentlichen Gesetzen und Vorschriften widerspricht. Kunden, die Gebäude ohne Baugenehmigung errichten, können mit hohen Geldstrafen rechnen. Einen Bauantrag stellt man schriftlich bei der zuständigen Behörde. Dies ist meist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Bauingenieure und Architekten haben grundsätzlich das Recht, Bauunterlagen einzureichen. Je nach Bundesland können die Bearbeitungszeit und Anforderungen an Bauunterlagen (das sind Pflichtunterlagen) leicht variieren. Es ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum der Genehmigung gültig – das bedeutet, dass Sie drei Jahre Zeit haben, um mit dem Bau zu beginnen. 

 

Sie benötigen einen Eignungsnachweis für die Fertigstellung der Rohbauarbeiten.

Die Fertigstellung des Rohbauvorhabens und die Fertigstellung des Bauwerks sind der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen im Voraus anzuzeigen, damit diese die förmlichen Abnahmepflichten erfüllen kann. Darüber hinaus müssen Sie einen Eignungsnachweis für die Fertigstellung der Rohbauarbeiten sowie einen Sicherheits- und Verfügbarkeitsnachweis für die Abgasanlage des fertiggestellten Gebäudes vorlegen. Diese erhalten Sie vom offiziellen Schornsteinfeger nach dessen entsprechender Genehmigung. Nachfolgend eine Übersicht, was üblicherweise zum Antrag für den innerbetrieblichen Einfamilienwohnbau gehört (Bauvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans nach § 30 BauGB und Bauvorhaben im Bereich der bebauten Fläche nach § 34 BauGB). Von der Baubehörde erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Erklärungsformulare. 

Auch bei einer Nutzungsänderung benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen oder eine Nutzungsänderung planen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Ist das Projekt nach den Landesbauordnungen vom Rechtsstreit freigestellt, bedarf es keiner Baugenehmigung. In diesem Fall kann eine Genehmigungsbefreiung beantragt werden. Für die Bearbeitung von Bauanträgen erhebt die zuständige Bauaufsichtsbehörde Gebühren. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Summe des zu errichtenden Gebäudes. Für eine Baugenehmigung kann nur ein förmlicher Antrag gestellt werden.