Glossar

Eine Erbengemeinschaft hat das Ziel den Nachlass an die Miterben aufzuteilen.

Hinterlässt der Verstorbene, mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Eigentum der Erben. Mit anderen Worten, alle Rechte und Pflichten des Erblassers gehören seinen Erben. Diese Erben bilden eine Erbengemeinschaft, auch Gemeingütergemeinschaft genannt, und ihr gehört das Eigentum aller. Das Ziel jeder Erbengemeinschaft sollte es sein, das Erbe schnell und konfliktfrei zu teilen. Diese Aufteilung wird als „Erbstreitigkeit“ bezeichnet. Der rechtliche Rahmen der Erbengemeinschaft ist im Erbrecht § 2032 I BGB festgelegt.

Trotzdem regeln viele Besitzer von Immobilien bereits zu Lebzeiten Ihr Erbe um Streitigkeiten Ihrer Erben zu vermeiden. Beispielsweise suchen Sie einen Notar auf und regeln gemeinschaftlich mit den potentielle und gesetzlichen Erben die Abläufe.

Dementsprechend macht der Streit um das Erbe selten Sinn. Da das  das Gericht eine Teilungsversteigerung anordnet, sollte der Erbstreit zu keinem Ziel führen. Dies ist eine Zwangsversteigerung des gesamten Grundstücks, der Wohnung oder des erblichen Baurechts. Zweck dieser Versteigerung ist die Umwandlung des Vermögens in eine Geldsumme, die auf die Miterben verteilt werden kann, damit die Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann. Dies ist sehr teuer, in der Regel sehr lang – es dauert in der Regel mindestens ein Jahr – und die Immobilie ist in der Regel viel günstiger als freiverkäufliche Privatimmobilien. Mitbieten kann auch jeder Interessierte, nicht nur Miterben. Daher stellt eine Split-Auktion für keinen Erben die beste Lösung dar. Wenn eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, sollte sie der letzte Ausweg sein.

Das Ziel jeder Erbengemeinschaft ist die Auflösung und schließlich die Übertragung des Nachlasses auf die jeweiligen Miterben.

Es ist  ratsam, die Aufteilung des Erbes so zivilisiert und konfliktfrei wie möglich zu gestalten. Erben sind in der Regel nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional. Gerade bei Immobilien kann es viele Gründe für eine Verkaufsverweigerung geben. Einen geliebten Menschen zu verlieren ist schon unangenehm genug, warum also ein Haus mit so vielen Erinnerungen verkaufen? Weigert sich einer der Miterben, weil er die Immobilie in Familienbesitz haben möchte, kann die Vermietung eine Option sein, um zumindest die Betriebskosten der Immobilie zu decken. Wir alle kennen den Satz „Wenn du Geld hast, beendest du deine Freundschaft.“ Tatsächlich trennt Geld viele Freunde und Familien für immer. Wer kennt nicht den Krimi um das Erbschaftsdrama? Daher ist es wichtig zu erkennen, dass das Argument an dieser Stelle nutzlos ist. Daher sollten alle relevanten Mitarbeiter offen und offen kommunizieren und die Vor- und Nachteile ihres Handelns im Voraus abwägen. 

Wenn ein Erbstreit verklagt wird, ordnet das Gericht eine geteilte Versteigerung an.

Will beispielsweise einer der Miterben nur günstig Immobilien erwerben, sollte er sich bewusst sein, dass ihn auch die finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten und anschließenden Split-Auktionen benachteiligen. Kann eine Einigung aufgrund eines Streits nicht erzielt werden, kann jeder Miterbe andere Mitglieder der Gemeinschaft bitten, einen Konsens über den Teilungsplan zu erzielen. Dies geschieht durch sogenannte Streitigkeiten oder Erbstreitigkeiten.