Fröttmaning ist ein Stadtteil der bayerischen Landeshauptstadt München und liegt im nördlichen Teil des Landkreises Freimann. Heute ist das Stadtteil eine der ältesten Siedlungen der Stadt. Der Name leitet sich vom Namen Fridumar ab, was in etwa „friedlich“ bedeutet. Im Westen grenzt Fröttmaning an den Neuherberg (d. h. die Grenze zur Stadt Oberschleißheim). Nördlich erstreckt sich Fröttmaning über die Autobahn A9 bis in die Münchner Innenstadt. Im Osten endet das Viertel am Schwabinger Bach, im Süden grenzt es an das Klärwerk Großlappen bzw. die Werner-Heisenberg-Allee. Weiter zählen sowohl die U-Bahn-Station als auch der Showpalast München zu Fröttmaning, obwohl diese eigentlich ein Teil von Freimann-Großlappen sind.
Neolithische Funde, wie die Steinäxte und die Grabreihe während der Merowinger-Dynastie, zeugen davon, dass sich vor viertausend Jahren Menschen in der Gegend niedergelassen haben.
Das Dorf durfte im 6. Jahrhundert vom Gemeinde- und Stammesführer Fridumar gegründet worden sein. Einer der Nachfahren war Situli, der einen vermutlich aus Holz bestehenden Gebetsraum baute und am 19. April 815 von Bischof Hitto von Freising geweiht wurde. Um die wirtschaftliche Grundlage der Kirche zu sichern, schenkte er ihr zwei Leibeigene und 20 Stück Jauchert-Ackerland. Bis 1803 gehörte Fröttmaning zum Amtsgericht Kranzberg, zu diesem gehörte auch Garching. Die Fröttmaninger gehen in ihre Pfarrei nach Garching, um Gottesdienste zu besuchen, die in Fröttmaning nur gelegentlich stattfinden. Fröttmaning veränderte sich in den nächsten Jahrzehnten kaum: Anders als im stark industriell entwickelten Freimann blieb die Zahl der Höfe gleich und die Menschen lebten weiterhin von der Landwirtschaft.
Die Fröttmaninger widersetzten sich daher einer Eingemeindung in München energisch
Darüber hinaus bewarben sie sich sogar um eine Eingemeindung in Garching, die damals eher landwirtschaftlich geprägt enger mit dem Ort verbunden war. Dies geschah jedoch nicht: Ab dem 1. Oktober 1931 wurde Fröttmaning als Teil der Freimann-Gemeinde nach München eingemeindet. Den Fröttmaningern machte man nur geringe Zugeständnisse, etwa eine etwas längere Übergangsfrist für die Hausschlachtung und eine gesenkte Hundesteuer. Diese Vorteile endeten jedoch am 30. Januar 1935.