Glossar

Ein Grundbuchauszug ist eine vollständige Kopie aller Grundbucheinträge der Immobilie.

Der vollständige Grundbuchauszug enthält Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Nießbrauchsrechten, Grundgebühren, Hypotheken und sonstigen Grundgebühren. Im Rahmen des Immobilienverkaufs benötigen Sie einen Grundbuchauszug, um Käufern und Notaren nachweisen zu können, dass Sie tatsächlich Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie den Grundbuchauszug bei der Kreditprüfung der Bank vorlegen, um Ihnen einen Kredit gewähren zu können. Für den Verkauf ist neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler auch ein aktueller Auszug erforderlich.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, müssen Sie eine entsprechende Ausfertigung des Grundbuches beantragen. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich Eigentümer und Anspruch auf den bevorstehenden Verkauf sind. Diesen Nachweis müssen Sie dem Käufer vorlegen. Mit diesem Dokument können sich Kaufinteressenten auch erkundigen, ob an der Immobilie Rechte Dritter bestehen. Die Einsicht in das Grundbuch stellt sicher, dass befugte Personen das Grundbuch einsehen können. Jeder, der ein berechtigtes Interesse zeigt, kann dies tun.

Ein berechtigtes Interesse zur besteht zum Beispiel bei konkreten Verhandlungen über den Erwerb von Grundstücken. In jedem Fall hat der Eigentümer immer ein rechtliches Interesse, sodass er jederzeit das Grundbuch einsehen oder einen Grundbuchauszug anfordern kann. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist eine Kopie aller Eintragungen im Grundbuch. Anträge auf Grundbuchauszüge sind beim zuständigen Grundbuchamt zu stellen. Dies setzt auch berechtigte Interessen voraus. Wurde ein Haus oder Wohnung geerbt, sollte der neue Eigentümer immer den Grundbuchauszug prüfen. Durch die Erbschaft geht nicht nur das Eigentum auf den Erben über, sondern auch alle Verbindlichkeiten und Belastungen, die das Vermögen betreffen, gehen auf den Erben über. 

Beim Verkauf einer Immobilie muss ein beglaubigter Grundbuchauszug vorgelegt werden.

Beim Verkauf der Immobilie muss dem Notar zusätzlich ein beglaubigter Grundbuchauszug vorgelegt werden, damit er sich vom rechtlichen Eigentum überzeugen kann. Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch bei Immobiliendarlehen Voraussetzung und muss im Rahmen der entsprechenden Kreditprüfung der Bank vorgelegt werden. Immobiliendarlehen sind in der Regel durch Grundstückskosten besichert, die im Grundbuch erfasst werden. Kann der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen, hat die Bank das Recht, die Immobilie letztmalig zu veräußern. Um dies zu verhindern, prüfen Sie vor der Vergabe von Immobilienkrediten die Bonität des Kreditnehmers. Auch bei der Kreditvergabe bestand die Bank darauf, sich zuerst im Grundbuch eintragen zu lassen, um im Falle einer Zwangsversteigerung erster Gläubiger zu sein.

Jeder, der ein rechtliches Interesse an Grundstücken oder Liegenschaften hat, kann das Grundbuch einsehen oder einen Auszug daraus anfordern.

Wenn Sie Ihren Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen, erhalten Sie einen Auszug aus dem Grundbuchamt. Das Grundbuchamt ist das Registergericht des Amtsgerichts. Ihnen obliegt die Führung der Grundbücher der einzelnen Bezirke. Für die Sache ist grundsätzlich jedes Amtsgericht in seinem Zuständigkeitsbereich zuständig. Die Bearbeitungszeit nach der Beantragung von Grundbuchauszügen beträgt in der Regel zwei Wochen. Sie können Ihren Antrag jetzt online stellen, sparen Zeit und gehen zum Grundbuchamt. Dies geschieht über das sogenannte Justizportal. Das Justizportal kann nach ordnungsgemäßer Prüfung online auf das Grundbuch zugreifen. Der Erhalt des Grundbuchformulars über das Justizportal ist gebührenpflichtig. Die Kosten für die Eintragung in das Grundbuch für den neuen Eigentümer trägt in der Regel der Käufer. Der Immobilienverkäufer trägt seinerseits die Kosten für die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Grundstücke oder die Kosten der Hypothek.