Glossar

Katasterunterlagen sind Beschreibungen und Dokumente zu Grundstücken, einschließlich Lage, Art, Größe und Umfang der Bebauung.

Katasterunterlagen sind Beschreibungen und Dokumente zu Grundstücken, einschließlich Lage, Art, Größe und Umfang der Bebauung. In der Regel werden Katasterunterlagen für die Bauprojektplanung, den Bauantrag oder die Baufinanzierung benötigt. Die Gebühr können Sie beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Die Bewerber erhalten dann die Katasterunterlagen in gedruckter oder digitaler Form.     

Der Katasterplan ist nur – in diesem Fall – Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Neben der Katasterkarte umfasst das Immobilienkataster (dh Land) auch das Katasterbuch, das das Land, die Entwicklung und seine Nutzung sowie Katasternummern und manchmal andere beschreibende Informationen beschreibt. Der Katasterplan und die im Kataster und Zahlen festgelegten Grundstücke bzw. Grundstücke und deren Grenzen bilden die Grundlage für verschiedene Aufgaben. Einer der wichtigsten und primitivsten Gründe für die Erstellung eines Liegenschaftskatasters ist die Berechnung der Grundsteuern, die auf den dort erfassten Messungen beruhen. Die Katasterkarte bildet auch den Ausgangspunkt für die Immobilienplanung und -entwicklung und dient unter anderem der Wertermittlung von Immobilien.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt die Einsichtnahme oder Aussonderung bestimmter Formulare im Katasterplan beantragen. Die Ergänzung zum Liegenschaftskataster ist das Grundbuch. Neben Liegenschaftskatastern gibt es in der Regel weitere Kataster, die vom Kataster- oder Vermessungsamt geführt werden. Diese können, müssen aber nicht die folgenden Kataster umfassen: 

  • Baumkataster (vorwiegend in großen Städten üblich, die restriktive Regelungen zum Fällen von Bäumen anwenden)
  • Friedhofskataster
  • Grünflächenkataster (für den Straßenbau und ähnliche Aufgaben wichtig, da Grünflächen zumeist unter einem speziellen Erhaltungsschutz stehen)
  • Straßenkataster (Standorte und Größen von Straßen in bestimmten Bereichen)
  • Schadstoffkataster (ein Plan mit eingetragenen Schadstoffbelastungen. z.B. durch Verkehr, wird nicht überall geführt)      

Eine Katasterkarte ist eine offiziell erstellte maßstabsgetreue Karte eines bestimmten räumlichen Ortes.

Eine Katasterkarte ist eine offiziell erstellte maßstabsgetreue Karte eines bestimmten räumlichen Ortes (d. h. einer Stadt, eines Dorfes, eines Stadtgebiets oder eines sogenannten Grundstücks). Dabei beinhaltet sie sämtliche Flächen, obgleich sie unbebaut oder bebaut sind. Die deutsche Katasterkarte als Ganzes umfasst das gesamte Bundesgebiet einschließlich der Naturräume. Für den Begriff Katasterplan werden häufig andere Ausdrücke verwendet. Es existieren verschiedene Arten von Katasterkarten: Liegenschafts-, Grundstücks- oder Liegenschaftskatasterkarten. Letztere zeigen Zusammenhänge zwischen Planzeichnungen, Werten und Bucheinträgen. Der Katasterplan enthält neben Grafiken, also Zeichnung, Lage und Abgrenzung von Grundstücksflächen und Grundstücksgrenzen, auch Gebäude darauf.       

Der Katasterplan wird im Rahmen des Katasters ständig aktualisiert.

Immer wenn ein Umbau oder ein Neubau entsteht, werden die Grundstücke geteilt oder zusammengelegt, diese müssen neu eingegeben werden und bei Bauarbeiten muss auch der Neubau neu vermessen werden. Für die Vermessung ist ausschließlich das Grundbuchamt oder ein speziell für diese Aufgabe im Auftrag des Grundbuchamtes zugelassenes Unternehmen zuständig. Ein Auszug aus einer Katasterkarte ist für den Verkauf oder Kauf notwendig, aber auch für die Vergabe von Hypotheken, Hypothekendarlehen oder Rentenverkäufen, um nur einige zu nennen. Diese werden Grenzzertifikate genannt und stellen sozusagen die offizielle Größe des Grundstücks dar. Danach wird natürlich auch der Wert zu einem großen Teil berechnet. Eine Katasterkarte ist als maßstabsgetreue Karte eines Gebiets definiert, einschließlich der Grenzen jedes einzelnen Grundstücks und der Gebäude auf diesen Grundstücken. Dazu gehören auch Nebengebäude mit Fundamenten, jedoch nicht Gartenhäuser und Schuppen, die nicht im Boden verankert sind. Wenn ein Gebäude einmal registriert ist, hat es einen gewissen Schutzgrad, auch wenn sich die Bauordnung nachträglich ändert. Wer solche Gebäude unter Verstoß gegen die Bauordnung abbaut und baut, muss sich an die Bauordnung halten, darf aber den Bau gleichwertiger Gebäude nicht vollständig verhindern.