Glossar

Die Lastenfreiheit garantiert, dass eine Immobilie unbelastet verkauft wird

Beim Immobilienverkauf bezieht sich die Lastenfreiheit auf die Aufhebung der Belastung des zum Verkauf stehenden Hauses oder Grundstücks. Bei diesen Belastungen handelt es sich um Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundstückskosten von Immobilienverkäufern. Die Lastenfreiheit einer Immobilie sorgt dafür, dass Sie diese unbelastet verkaufen können. Der Käufer beantragt die Befreiung von der Belastung. Aus rechtlicher Sicht hat dies auch „Vorteile“ für den Kauf einer Immobilie ohne Belastungen. In der Regel stellt der Käufer den Antrag vor dem Kauf der Immobilie oder bevor der Notar den Kaufvertrag beschließt.

Aber auch danach kann die Belastung noch freigestellt werden. Dies bedeutet jedoch insbesondere für den Käufer mehr Ärger und Druck, da er nachweisen muss, dass der Verkäufer eine externe Belastung hat. Daher ist es üblich, vor dem Kauf eine Lastenfreiheit zu beantragen. Verlangt Ihr Käufer nun eine Lastenfreiheit, können Sie als Verkäufer die Immobilie zunächst unbelastet übergeben. Wenn Sie dies nicht tun können – wenn Ihr Eigentum immer noch belastet ist, was normalerweise der Fall ist – muss ein Notar eingesetzt werden. Der Notar, der den Kaufvertrag bearbeitet, ist auch beim Verkauf der Immobilie für die Aufhebung der Belastung zuständig. Der Notar hat dabei die Rolle des Treuhänders übernommen. Das heißt, der Notar erhält zunächst den vom Käufer für die Immobilie gezahlten Preis. Weiter sorgt der Notar dafür, dass die im Grundbuch eingetragenen Belastungen gegenüber der Bank ausgeglichen werden. Erst dann fließt die verbleibende Summe an den Verkäufer. Daraufhin wird der Notar auch die Auflösung der Belastung im Kaufvertrag festhalten. Bevor die Belastung jedoch freigegeben wird, muss der Notar eine Aufhebungsgenehmigung einholen. 

Als Verkäufer tragen Sie die Kosten für die Löschung im Grundbuch.

Als Verkäufer müssen Sie eine Widerrufsermächtigung zunächst bei der Bank einholen und dann zur Terminvereinbarung zum Notar bringen. Die Erlaubnis der Löschung ist wichtig, damit die Grundgebühr aus dem Grundbuch entfernt und die Belastungsfreistellung wirksam werden kann. Dies geschieht in der Regel bei einem Eigentümerwechsel, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Nach Genehmigung der Löschung wird der Schuldposten des Verkäufers gelöscht und das Eigentum wird lastenfrei übertragen. Sie als Verkäufer tragen die Kosten für die Beseitigung der Lasten. Diese sind unterteilt in: 

  • Gebühren für die Löschung von Grundschulden im Grundbuch
  • Gebühren für die Begleichung der Restschuld bei der Bank

Die Beurkundungsgebühr wird von den nationalen Gerichten und dem Notargebührengesetz festgelegt.

Es handelt sich um eine Belastung, die sich nach der Höhe der Grundstückskosten richtet. Die entsprechende Beurkundungsgebühr wird von den nationalen Gerichten und dem Notargebührengesetz (GNotKG) festgelegt. Nach den Grundstückskosten beträgt die Beurkundungsgebühr nach GNotKG mehrere Hundert Euro. Etwa die Hälfte des Grundbucheintrags wird zum Löschen von Belastungseinträgen verwendet. Die Restschuld wird vom Kaufpreis abgezogen, damit diese bei der Bank beglichen werden kann.