Glossar

Unter Mietkauf versteht man einen Grundstückskauf, nach einer bestimmten Zeit.

Unter Mietkauf versteht man einen Grundstückskauf, bei dem der Mieter das Haus oder die Wohnung, in der er wohnt, nach einer bestimmten Zeit erwerben kann. Bisher ist er nicht Eigentümer der Immobilie, aber noch Mieter. Die Immobilie wird durch die Miete und den Restbetrag zurückgezahlt. Der Restbetrag wird falls gewünscht gesondert vereinbart. Daher ist theoretisch kein Eigenkapital oder eine Baufinanzierung erforderlich. Für viele Mieter, die ein eigenes Haus besitzen möchten, aber nur wenig oder kein Eigenkapital einbringen können, ist Mietkauf eine Alternative zur Immobilienfinanzierung. Daher sollte man sich im Vorfeld genau darüber im Klaren sein, ob man diesen Weg gehen möchte. Aufgrund versteckter Kosten zahlt man für ein Haus oder eine Wohnung mehr als bei einer normalen Hypothek.

Zunächst müssen Sie sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis und die Miete einigen. Beide Situationen treten ein, wenn der Mietkaufvertrag unterzeichnet wird. Erstens schließ man Verträge in der Regel für 10 bis 20 Jahre ab. Zweitens beurkundet man sie wie jeden Immobilienvertrag notariell. Das bedeutet, dass beim Mietkauf auch eine Notargebühr anfällt. Der Verkäufer behält einen Teil der Miete als Miete, der Rest wird beim zukünftigen Kauf der Immobilie verrechnet. Im Mietkaufvertrag kann jedoch auch vereinbart werden, dass die gesamte Monatsmiete auf den Kaufpreis angerechnet wird. Zudem ist in den meisten Fällen eine Anzahlung von ca. 20 % des Kaufpreises zu leisten.

Entscheiden Sie sich nach Unterzeichnung des Ratenzahlungsvertrags gegen den Kauf, ist nicht nur das bezahlte Geld weg – die Entscheidung, ob Sie vom Kauf zurücktreten können, liegt allein beim Verkäufer. Daher vereinbart man im Vertrag eine Rücktrittsklausel. Dies sieht vor, dass bei einer Stornierung des Kaufs die Anzahlung an Sie zurückerstattet wird.

Was passiert nach Ablauf der Mietzeit?

Ist die Mietzeit abgelaufen, kann der Mieter die Immobilie mit dem Restwert erwerben. Ist kein Restwert vereinbart, wird die Immobilie durch eine höhere Miete oder einen längeren Zeitraum zurückgezahlt und nach Ablauf der Mietzeit automatisch an den Käufer übergehen. Wenn Sie als Mieter jedoch Zahlungsschwierigkeiten haben und die Miete nicht mehr zahlen können, hat der Verkäufer das Recht, den Mietvertrag unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. BGB) zu beenden. Das bedeutet, dass Sie nicht nur den Betrag bezahlt haben, sondern die Immobilie nicht mehr kaufen können. Darüber hinaus können der Verkäufer Schadensersatzansprüche wegen Mietausfall geltend machen. Neben dem Mietkauf werden manchmal auch Optionskäufe angeboten. 

Was ist der Unterschied zum Ratenkauf?

Im Gegensatz zum Ratenkauf muss sich der Käufer nicht bei Vertragsabschluss zum Kauf entscheiden, sondern muss sich nach einer gewissen Zeit zum Kauf entscheiden. So kann das Objekt zuerst „getestet“ werden. Das Wahlrecht ist im Grundbuch eingetragen. Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Immobilie durch Mietkauf zu erwerben, sollten Sie sich einer potentiell hohen Miete bewusst sein. Da der Verkäufer an einem hohen Ertrag interessiert ist, ist diese im Normalfall höher als die regional übliche Miete.