Unter Mietkauf versteht man einen Grundstückskauf, bei dem der Mieter das Haus oder die Wohnung, in der er wohnt, nach einer bestimmten Zeit erwerben kann. Bisher ist er nicht Eigentümer der Immobilie, aber noch Mieter. Die Immobilie wird durch die Miete und den Restbetrag zurückgezahlt. Der Restbetrag wird falls gewünscht gesondert vereinbart. Daher ist theoretisch kein Eigenkapital oder eine Baufinanzierung erforderlich. Für viele Mieter, die ein eigenes Haus besitzen möchten, aber nur wenig oder kein Eigenkapital einbringen können, ist Mietkauf eine Alternative zur Immobilienfinanzierung. Daher sollte man sich im Vorfeld genau darüber im Klaren sein, ob man diesen Weg gehen möchte. Aufgrund versteckter Kosten zahlt man für ein Haus oder eine Wohnung mehr als bei einer normalen Hypothek.
Zunächst müssen Sie sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis und die Miete einigen. Beide Situationen treten ein, wenn der Mietkaufvertrag unterzeichnet wird. Erstens schließ man Verträge in der Regel für 10 bis 20 Jahre ab. Zweitens beurkundet man sie wie jeden Immobilienvertrag notariell. Das bedeutet, dass beim Mietkauf auch eine Notargebühr anfällt. Der Verkäufer behält einen Teil der Miete als Miete, der Rest wird beim zukünftigen Kauf der Immobilie verrechnet. Im Mietkaufvertrag kann jedoch auch vereinbart werden, dass die gesamte Monatsmiete auf den Kaufpreis angerechnet wird. Zudem ist in den meisten Fällen eine Anzahlung von ca. 20 % des Kaufpreises zu leisten.
Entscheiden Sie sich nach Unterzeichnung des Ratenzahlungsvertrags gegen den Kauf, ist nicht nur das bezahlte Geld weg – die Entscheidung, ob Sie vom Kauf zurücktreten können, liegt allein beim Verkäufer. Daher vereinbart man im Vertrag eine Rücktrittsklausel. Dies sieht vor, dass bei einer Stornierung des Kaufs die Anzahlung an Sie zurückerstattet wird.