Notarkosten kommen beim Kauf jeder Immobilien auf Sie zu. Sie können erst rechtmäßiger Eigentümer werden, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind. Wenn Sie den Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer bezahlen, übernimmt dies der Notar. Um die zu erwartenden Kosten zu berechnen, müssen im Grundbuchrechner zwei Komponenten eingegeben werden: der Kaufpreis und die Grundstückskosten. Jede in Deutschland erworbene Immobilie muss notariell beglaubigt werden, wofür eine entsprechende Beurkundungsgebühr zu entrichten ist. Darüber hinaus sind die für den Grundstückskauf anfallenden Grundstückskosten und das Grundbuch für den Grundstückskauf zu erfassen. Auch hierfür müssen Sie bezahlen.
Die Gebühren und allgemeinen Notarkosten für sind im sogenannten Gerichts- und Notargebührengesetz (GNotGK) geregelt. Dort werden auch die vom Grundbuchamt erhobenen Beurkundungsgebühren und Grundgebühren erfasst. Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie kaufen oder bauen, müssen Sie neben dem Bau- oder Kaufpreis auch die sogenannten Anschaffungsnebenkosten bezahlen. Hierzu zählen neben den bereits erwähnten Grundbuchgebühren und Beurkundungsgebühren, sofern Makler hinzugezogen werden, auch Maklergebühren.
Diese Beträge betragen 3 bis 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Darüber hinaus unterliegt der Erwerb von Immobilien der Grunderwerbsteuer. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland und liegt aktuell zwischen 3,6 % und 6,5 % des Kaufpreises. Daher ist die genaue Höhe der Anschaffungsnebenkosten variabel und hängt auch von persönlichen Faktoren, wie der Lage der Immobilie, ab. Dagegen sind Grundbuchgebühren und Beurkundungsgebühren feste Gebühren. Jede in Deutschland erworbene Immobilie muss notariell beglaubigt werden. Der Notar berechnet die entsprechenden Kosten für die Erstellung aller Unterlagen, die Vertragsgestaltung und die Beurkundung. Im Durchschnitt erhalten Sie hier etwa 1,5 % des Kaufpreises. Auch die Eintragung in das öffentliche Grundbuch ist kostenpflichtig. Diese Beträge betragen ca. 0,5 % des Kaufpreises.