Glossar

Pacht

Pacht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht nur eine vertragliche Überlassung eines Grundstücks, sondern umfasst auch das Recht, die Früchte der Bäume des gepachteten Grundstücks zu nutzen. §§ 585 BGB ff. regelt die genauen Bestimmungen des Pachtvertrages. Die dafür gezahlte Gebühr wird als Miete bezeichnet. Die Miete unterscheidet sich von der regulären Miete, da sie die Nutzung der hergestellten Produkte beinhaltet. Bei der Miete darf man den betreffenden Gegenstand nur benutzen.

Andererseits meint der Begriff der Pacht im Handelsrecht auch eine Unternehmensübernahme. Dabei wird diese Form auch als Art der Veräußerung angesehen. Das Steuergesetz behandelt Pachteinkünfte aus Pachtverträgen als steuerpflichtige Einkünfte.  Dies gilt für Immobilien, Unternehmen oder zum Beispiel Urheberrechte. Durch einen Pachtvertrag können Sie dem Pächter die Nutzung des Pachtobjektes ermöglichen. Darüber hinaus geben Sie ihm gleichzeitig die Option, Einnahmen aus dem Objekt zu ernten und zu verwenden.

Der Pächter hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Inventargegenstände des Pachtgegenstandes erhalten bleiben. Außerdem hat er kein Recht zur Untervermietung. Dies verstößt gegen das Pachtrecht. Es dient hauptsächlich der Vermietung von landwirtschaftlichen Flächen wie Gärten oder Feldern. Die zu zahlende Pacht bemisst sich in der Regel nach dem erwarteten Umsatz des Pachtvertrags. Der Gesetzgeber hat nun ein Sondergesetz zur Vergabe von Gartenpachtverträgen erlassen, da diese Art der Pacht immer beliebter wird. In den §§ 58 ff BGB ist festgelegt, dass neben der Festsetzung der Miete die Kündigung des Mietrechts nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig ist. Dies bedeutet zum Beispiel auch, dass der Pächter neben dem Aufenthaltsrecht auch das Recht zur Nutzung der vom Pächter bewirtschafteten Flächen und damit auch das Recht zur Weiterveräußerung der Ernte hat. 

Pachtverträge haben oft eine Frist.

Dabei geht es nicht nur um die Nutzungsübertragung, sondern auch um die eigentliche Nutzung. Pachtverträge werden in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen. Sind andere Klauseln im Mietvertrag nicht klar geregelt, darf der Pachtvertrag nur zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden. Hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeit unterscheidet sich ein Pachtvertrag von einem Mietvertrag: Grundsätzlich ist eine sechsmonatige Kündigungsfrist einzuhalten, Einzelheiten regelt das BGB. Bei Pachtverträgen bestehen wiederum weitere zusätzliche Regelungen zur Kündigung. 

Was passiert mit der Pacht im Todesfall?

Wird der Pachtvertrag für mehr als 2 Jahre abgeschlossen, muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden, ansonsten handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag. Bei diesen Pachtverträgen ist eine genaue Beschreibung des Zustands des Pachtgegenstandes unerlässlich, dies gilt auch für die Beendigung des Pachtvertrages. Andernfalls kann der Erbe im Todesfall des Pächters die Fortsetzung des Pachtvertrages verlangen, sofern der Pächter der Vermieter dieser Fortsetzung nicht innerhalb von 3 Monaten widerspricht.