Der Begriff Real Estate ist englischen Ursprungs und bedeutet übersetzt ‚echtes Anwesen‘, also das Eigentum an einer Immobilie. Real Estate ist ein zentraler Begriff in der Immobilienwirtschaft für die Vermarktung von privaten wie auch gewerblichen Immobilien. Eine Immobilie ist eine unbewegliche Sache. Im Gegensatz zu beweglichen Gegenständen (Autos, Möbel) unterliegen sie daher besonderen Gesetzen und Vorschriften. Den Begriff „Liegenschaft“ verwendet man auch für unbebautes Land, während Begriff „Anwesen“ auch für bebautes Land Verwendung findet. Je nach Nutzungsart lassen sich Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Immobilien unterscheiden.
Auch die Motivation zum Kauf für Real Estate spielt eine wichtige Rolle.
Dann geht es um Anlageimmobilien oder Renditeimmobilien. Vorhandenes Real Estate wird als Bestandsimmobilie bezeichnet. Bei neu errichtetem Real Estate handelt es sich um einen Neubau. Real Estate bewohnen die meisten Personen selbst. Demgegenüber kommt es in manchen Fällen auch zur Vermietung. Ältere erhaltenswerte Liegenschaften sind in der Regel denkmalgeschützt und dürfen nur nach Denkmalschutzrichtlinien saniert oder verändert werden. Da Immobilien so wichtig sind, werden sie im amtlichen Liegenschaftskataster und Grundbuch eingetragen. Ihre Übertragungen an bestimmte Eigentümer sowie deren Veräußerungen und Belastungen von Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten oder Reallasten richten sich nach dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1018 ff BGB).
Der Kaufvertrag enthält eine notarielle beurkundete Vereinbarung über die Eigentumsübertragung vom Verkäufer an den Käufer und die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB). Dieser Vorgang wird als Auflassung bezeichnet. Der Verkauf von Real Estate löst eine Grunderwerbsteuer aus. Das ist in den Bundesländern immer unterschiedlich, in Bayern beträgt diese 3,5% und im Saarland rund 6,5%. Darüber hinaus muss jeder Eigentümer kontinuierlich Grundsteuern zahlen. Da Immobilien ein hohes Maß an Sicherheit bieten, sind sie nicht nur beleihbar, sondern werden auch zu besonders günstigen Zinssätzen (Hypothekenzinsen) beliehen. Zum Schutz des Darlehensgebers kann die Immobilie im Grundbuch verpfändet werden, was den Darlehensgeber zur Zwangsvollstreckung ermächtigt, wenn der Darlehensnehmer (in der Regel der Eigentümer der Immobilie) ausfällt.