Steht die Reallast im Grundbuch der Immobilie, wirkt sich dies nicht nur auf den Verkehrswert dieser aus. Kommt der Inhaber den daraus entstehenden Verpflichtungen nicht nach, riskiert er nur Haus und Hof. Des Weiteren ist in manchen Fällen auch sein restliches persönliches Vermögen gefährdet. Bei Unterzeichnung eines langfristiges und definierten Vertrages, bringt die Reallast beiden Parteien Vorteile. Dabei unterliegt die Reallast einer genauen Definition. Wenn Sie als Eigentümer der Immobilie eine Reallast im Grundbuch Ihrer Immobilie eintragen, versprechen Sie dem Berechtigten innerhalb einer bestimmten Frist regelmäßig besondere Leistungen zu erbringen. Sie müssen nicht unbedingt Leistungen aus Ihrer Immobilie erwirtschaften. Ihr Eigentum dient nur als Sicherheit für den Fall, dass Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. In diesem Fall haften Sie nicht nur für das eingetragene Eigentum, sondern auch mit Ihrem gesamtes Privatvermögen.
Die Reallast wird im Grundbuch der gesicherten Liegenschaft festgehalten und besteht oft bis zum Tod des Schuldners. Demgegenüber können die Vertragspartner jedoch vereinbaren, die Belastung zu vererben. Allerdings ist auch die Beendigung zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich.
In § 1105 BGB ist der Rechtsinhalt wie folgt definiert:
- Die Immobilie garantiert dem Sicherungsnehmer die Vergütung für gewisse Leistungen aus dem Grundstück. des Weiteren kann man vereinbaren, dass sich die Leistungen die zu entrichten sind, an veränderte Verhältnisse anpassen. Jedoch ist dies nur dann möglich, wenn in der geschlossenen Vereinbarung Art und Umfang des Belastung genau definiert sind.
- Die Reallast kann auch von den jeweiligen Eigentümern anderer Grundstücke begünstigt werden.