Die Berechnung der Wohnfläche wird in der Regel von einem Sachverständigen durchgeführt, da er mit den Grundlagen der Berechnung vertraut ist. Der kalkulierte Wohnflächenpreis liegt im Durchschnitt zwischen 200,00 und 450,00 Euro, kann aber je nach Aufwand auch höher sein. Weicht die Wohnfläche beispielsweise um mindestens 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ab, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern oder eine Rückerstattung zu verlangen. Hieraus ergibt sich das Recht für Mieter, bei einer Unterschreitung der Wohnfläche um zwölf Prozent, die Miete im gleichen Verhältnis zu kürzen. Dies hängt auch mit der bereits gezahlten Miete und den damit verbundenen erhöhten Betriebskosten zusammen.
Ist die Wohnung hingegen größer als die ursprünglich im Mietvertrag vorgesehene Fläche, genießt der Mieter einen besonderen Schutz. Dementsprechend kann der Vermieter keine zusätzliche Miete verlangen. Der Vermieter hat jedoch das Recht, bei der nächsten Erhöhung der Miete und Nebenkostenabrechnung die tatsächliche Größe der Wohnung anzupassen. Bei einem Kaufvertrag entscheidet das Gericht allein. Wird die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses falsch berechnet und erst nach dem Kauf entdeckt, ist eine Minderung des Kaufpreises oder eine Geltendmachung von Schadensersatz nur unter besonderen Umständen möglich. Daher ist die vorherige Prüfung sehr nützlich.
In der Regel entscheidet die Versicherungsgesellschaft, welche Bereiche man versichern kann. Daher spielt die Flächennutzung in der Bau- und Hausratversicherung eine wichtige Rolle. Der Wohnbereich ist ein Raum wie ein Wohnzimmer. Schwieriger ist die Situation in speziellen Bereichen wie Balkonen, Fluren oder Kellern. Diese Bereiche müssen im Versicherungsvertrag klar definiert sein. Es ist wichtig, die richtige Quadratmeterzahl anzugeben, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden. Ist die Wohnfläche zu klein, können die Leistungen gekürzt werden. Daher ist die richtige Berechnung der Wohnfläche die Grundlage einer Vollversicherung.