Glossar

Die Bestimmung der Wohnfläche ist wichtig für die Versicherung

Die Berechnung der Wohnfläche wird in der Regel von einem Sachverständigen durchgeführt, da er mit den Grundlagen der Berechnung vertraut ist. Der kalkulierte Wohnflächenpreis liegt im Durchschnitt zwischen 200,00 und 450,00 Euro, kann aber je nach Aufwand auch höher sein. Weicht die Wohnfläche beispielsweise um mindestens 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ab, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern oder eine Rückerstattung zu verlangen. Hieraus ergibt sich das Recht für Mieter, bei einer Unterschreitung der Wohnfläche um zwölf Prozent, die Miete im gleichen Verhältnis zu kürzen. Dies hängt auch mit der bereits gezahlten Miete und den damit verbundenen erhöhten Betriebskosten zusammen.

Ist die Wohnung hingegen größer als die ursprünglich im Mietvertrag vorgesehene Fläche, genießt der Mieter einen besonderen Schutz. Dementsprechend kann der Vermieter keine zusätzliche Miete verlangen. Der Vermieter hat jedoch das Recht, bei der nächsten Erhöhung der Miete und Nebenkostenabrechnung die tatsächliche Größe der Wohnung anzupassen. Bei einem Kaufvertrag entscheidet das Gericht allein. Wird die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses falsch berechnet und erst nach dem Kauf entdeckt, ist eine Minderung des Kaufpreises oder eine Geltendmachung von Schadensersatz nur unter besonderen Umständen möglich. Daher ist die vorherige Prüfung sehr nützlich.

In der Regel entscheidet die Versicherungsgesellschaft, welche Bereiche man versichern kann. Daher spielt die Flächennutzung in der Bau- und Hausratversicherung eine wichtige Rolle. Der Wohnbereich ist ein Raum wie ein Wohnzimmer. Schwieriger ist die Situation in speziellen Bereichen wie Balkonen, Fluren oder Kellern. Diese Bereiche müssen im Versicherungsvertrag klar definiert sein. Es ist wichtig, die richtige Quadratmeterzahl anzugeben, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden. Ist die Wohnfläche zu klein, können die Leistungen gekürzt werden. Daher ist die richtige Berechnung der Wohnfläche die Grundlage einer Vollversicherung.

Die Berechnungsgrundlage ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Der Wohnungsmarkt hat in Deutschland keine allgemein gültige oder gar gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage. Es gibt jedoch unterschiedliche Methoden zur Berechnung der Wohnfläche. Die bekannteste und gebräuchlichste Methode ist die Wohnflächenverordnung (WoFiV) und die Wohnflächenberechnung nach DIN 277. Berechnungsgrundlage ist die zur Verfügung stehende Wohnfläche. Die Wohnraumordnung legt klar fest, welche Räume in welchem ​​Umfang zu berücksichtigen sind. Nach der Berechnung der Wohnraumordnung spielt die Höhe des Raumes eine wichtige Rolle. Daher entspricht die Wohnfläche nicht automatisch der Grundfläche des Raumes.

Berücksichtigen Sie die Raumhöhe

Bei einer Raumhöhe von mindestens 2 Metern sind nach § 4 WoFIV Räume und Raumteile 100 % Grundfläche zu berücksichtigen. Ein Raum oder ein Teil eines Raumes, der mindestens 1 Meter hoch, aber weniger als 2 Meter hoch ist (z. B. eine Dachschräge), kann als 50% der Gebäudefläche angerechnet werden. Beträgt die Raumhöhe weniger als 1 Meter, wird dies als 0% gezählt und nicht in die Berechnung der Gebäudefläche einbezogen. Auch Bereiche mit Badewannen, Einbaumöbeln und Öfen, Sockelleisten und Fensterverkleidungen werden in die Wohnflächenberechnung einbezogen.