Glossar

Eine Zinsvereinbarung ist eine Finanzierungsform

Die variable Zinsvereinbarung ist eine ganz besondere Finanzierungsform, die sich besonders für die kurzfristige Baufinanzierung eignet. Da der Zinssatz jedoch nicht festgelegt ist, eignet sich diese Finanzierungsmethode eher für risikofreudigere Kreditnehmer. Die variable Zinsvereinbarung ist danach benannt, da der Kreditnehmer keinen festen Sollzins hat, ansonsten muss dieser bezahlt werden. Andererseits wird durch diese Finanzierungsmethode der Kreditzinssatz regelmäßig dem aktuellen Zinsmarkt angepasst. Die Verzinsung selbst richtet sich nach dem „Euribor-Geldmarktzins“. Genau zu diesem Zinssatz vergeben viele europäische Banken Anleihen.

Das Entwicklungsniveau des Euribor wiederum folgt dem von der Europäischen Zentralbank vorgeschlagenen Leitzins. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass bei Aufnahme des Kredits nicht genau bekannt ist, wie hoch der Zinssatz in diesem Zeitraum anfällt. Zwischen beiden liegt beispielsweise je nach Zinssatz ein sehr niedriger oder hoher Zinssatz. Fällt der Euribor während der Kreditlaufzeit, ist das für den Kreditnehmer sehr angenehm, da die nachträgliche Zinsanpassung für ihn deutlich günstiger wird. Darüber hinaus können Sie von verschiedenen Arten von Sicherheiten profitieren.

Bei variabel verzinsten Krediten ist das Darlehen in der Regel jederzeit kündbar. Das sind nur drei bis sechs Monate. Zudem entfällt die Zahlung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank. Der Grund dafür ist jedoch einfach: Weil die Zinsen nicht fixiert sind, entgehen den Banken keine Zinserträge. Darüber hinaus besteht in der Regel die Möglichkeit, auf einen festen Zinssatz zu „umsteigen“. Dies ist natürlich besonders dann sinnvoll, wenn der aktuelle Zinssatz sehr niedrig ist. Allerdings ist bei dieser Finanzierungsform ungewiss, ob die Zinsen tatsächlich sinken, da sie natürlich leicht steigen können. Daher muss der Kreditnehmer mit der daraus resultierenden höheren monatlichen Belastung rechnen. Damit diese Belastung jedoch nicht zu hoch wird, kann die Zinsobergrenze vorab festgelegt werden. In diesem Fall erfolgte ein Wechsel von einer variabel verzinslichen Vereinbarung zu einem typischen amortisierten Darlehen mit festem Zinssatz.

Beachten Sie zusätzliche Gebühren

Die Dauer der Obergrenze kann sogar frei gewählt werden: Zwischen 3 und 15 Jahren kann der Kreditnehmer selbst entscheiden, welchen „Rahmen“ er bevorzugt. Der Nachteil dieser Sondervereinbarung besteht jedoch darin, dass sie bei einem Anstieg des Zinssatzes nach der Umwandlung in ein Festzinsdarlehen noch besteht. Das bedeutet, dass Kreditnehmer hohe Zinsen zahlen müssen. Im Gegenzug kann er aber sicher sein, dass der Zinssatz nicht höher ausfällt. Zu bedenken ist auch, dass die Zinsobergrenze, für Kreditnehmer nicht kostenlos ist. Es wird geschätzt, dass die Kosten hier etwa 2% bis 3% der Kreditsumme betragen. Doch damit nicht genug, denn je nach Leistungserbringung der Bank dürfte der Kreditnehmer zusätzliche Gebühren in Kauf nehmen müssen.

Variable Kredite haben oft hohe Bearbeitungsgebühren

So können beispielsweise wie bei jedem anderen Bankgeschäft zusätzliche Kosten anfallen. Beispielsweise kann die Bank eine Bearbeitungsgebühr erheben. Beim Festzinsdarlehen liegen diese Beträge beispielsweise im Durchschnitt bei etwa 2 %. Diese verfallen jedoch nicht auf einmal an, sondern werden über das Semester verteilt. Nach Umwandlung bedeutet dies, dass bei einer Laufzeit von 10 Jahren jährlich 0,2% gezahlt werden müssen. Bei variablen Tarifverträgen gibt es nur ein Prozent. Allerdings täuscht hier oft der Schein, denn variable Kredite werden meist als befristete Finanzierung für etwa zwölf Monate genutzt, daher ist die Bearbeitungsgebühr im Vergleich relativ hoch.