Wenn Sie der Bank durch eine Hypothek Geld schulden, hat die Bank das Recht, diese Schuld zurückzuverlangen und ist somit Ihr Gläubiger. Wenn Sie diese Schulden aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten, Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht zurückzahlen können, kann Ihre Bank eine Zwangsversteigerung durchführen und den Erlös zur Rückzahlung der Schulden verwenden. Dies ist zumindest ein klassischer Fall. Split-Auktionen sind eine Unterart der Zwangsversteigerung und aufgrund der steigenden Zahl von Erbschaften und Scheidungen besonders attraktiv, weil sie einen Ausweg bieten, wenn sich Ehegatten oder Erbe nicht über die Verfügungsgewalt einigen können. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie das gewünschte Objekt auch in der Auktion finden, lautet die allgemeine Antwort „Ja!“. Bei einer Zwangsversteigerung können verschiedene Eigentumswerte verhandelt werden – ob Immobilien oder Rechte an Grundstücken. Die sogenannten Bargebote werden während des Auktionsprozesses abgegeben. Verwechseln Sie dies nicht mit dem Barwert, der einer der Bestandteile des oben genannten Mindestgebots ist. Für Sie bedeutet das: Bei Zuschlag kostet die Immobilie Ihr Bargebot plus Barwert. Bei einem Zuschlagspreis von 250.000 Euro und einem Barwert von 40.000 Euro müssen Sie 290.000 Euro bezahlen.
Kaufnebenkosten bei einer Zwangsversteigerung:
- Verzinsung des Gebotes: 4% Zinsen bis zur Bezahlung der vollständigen Summe
- Grunderwerbsteuer: Abhängig vom Bundesland zwischen 3% und 6,5%
- Eintragung ins Grundbuch: Die Kosten sind abhängig vom Verkehrswert.
- Zuschlagsgebühren: Diese fallen statt der Notargebühren an und orientieren sich an dem Gebot