Die Außerordentliche Kündigung ist im BG unter § 543 festgelegt.
Glossar zum Glossar Die Vertragsparteien können das Mietverhältnis aus berechtigten Gründen mit einer außerordentliche Kündigung fristlos kündigen. Berücksichtigt der Kündigende […]
Glossar zum Glossar Die Vertragsparteien können das Mietverhältnis aus berechtigten Gründen mit einer außerordentliche Kündigung fristlos kündigen. Berücksichtigt der Kündigende […]