Glossar

Der Unterschied zwischen einer Renovierung, einer Sanierung und einer Modernisierung

Neben dem Begriff „Renovierung“ gibt es viele Begriffe mit ähnlicher oder sogar gleicher Bedeutung: Umbau, Instandsetzung, Modernisierung, Abriss, Bauen im Bestand, Restaurierung und Renovierung. Die Definition dieses Begriffs ist aus mehreren Gründen nicht eindeutig. Einerseits unterscheidet sich der Umbaugrad stark vom Umfang der zu erhaltenden Bausubstanz: von kleinen Reparaturen bis hin zu grundlegenden Kernsanierungen. Andererseits haben Eingriffe in Baustrukturen unterschiedliche Motivationen: Ästhetik, Technik oder spezifische Nutzungen. Die Unklarheit hinsichtlich der Bedeutung ist auch dem gewohnten Sprachgebrauch zu verdanken. Bei der Sanierung geht es nicht darum, bestehenden Gebäuden Neues hinzuzufügen oder Altes durch Neues zu ersetzen. Richtigerweise erhält eine professionelle „Instandhaltung“ den Wert und die Funktion bestehender Gebäude.

Wo finden in der Regel Renovierungen statt?

Typische Renovierungen finden bei Mietobjekten statt. In der „Zweiten Berechnungsordnung“ heißt es: „Scheinreparaturen umfassen nur das Anstreichen oder Verkalken von Tapeten, Wänden und Decken, Fußböden, Heizkörpern (einschließlich Heizungsrohren), Innentüren sowie von innen gestrichenen Fenstern und Außentüren.“ 2. Berechnung Verordnungen).  Bei der Sanierung geht es nicht darum, bestehenden Gebäuden Neues hinzuzufügen oder Altes durch Neues zu ersetzen.

Was sind Instandhaltungskosten?

In § 28 interpretiert der Gesetzgeber die Instandhaltung als „Instandhaltungskosten sind die Kosten, die für die Aufrechterhaltung der bestimmungsgemäßen Nutzung während der Nutzung aufgewendet werden müssen, um bauliche oder sonstige Mängel durch Verschleiß, Alterung und Witterungseinflüsse sachgerecht zu beseitigen“. Dazu gehören die eigentlichen Arbeiten in der Instandhaltung. Dementsprechend umfassen Instandhaltungsarbeiten nur geringfügige Schäden an der Installation von Strom, Wasser, Gas, Heizungs- und Kochgeräten, Tür- und Fensterschlössern sowie Rollladenverriegelungen. Planer stellen potentiellen Kunden daher eine Zusammenstellung entsprechender Wartungsarbeiten inklusive zur Verfügung.

Renovierungen für Schönheitsreparaturen

Auch wenn ein Objekt renoviert wurde, kann es bis zu einem gewissen Grad restauriert werden. Dabei geht es jedoch nicht um Baumängel, die zwangsläufig beseitigt werden müssen, um weitere Schäden zu vermeiden, sondern um optische Schönheitsreparaturen. Die alten Bauteile, deren Oberflächen über die Jahre abgenutzt sind, wurden aufgearbeitet und wieder „erneuert“. Man spricht auch von kosmetischer Reparatur. Die klassische Arbeit von Schönheitsreparaturen besteht darin, die Innenwände der Wohnung zu tapezieren oder zu streichen. Dabei sind Sie in der Wahl des Farbtons frei, da es nicht notwendig ist, den Ursprungszustand exakt aufzugreifen. Wichtig ist, dass die Wand danach wie gestrichen oder neu tapeziert aussieht. Das Verlegen neuer Bodenbeläge – wie Teppich oder Laminat – gehört zu den Renovierungsprojekten.

Die Modernisierung

Sanierungsbedürftige Bauschäden werden oft gleichzeitig modernisiert. Wenn beispielsweise das alte Dach undicht ist, entfernen viele Besitzer nicht nur die Löcher, sondern isolieren auch nachträglich die Komponenten. In vielen Fällen setzt dies sogar die Energieeinsparverordnung (EnEV) durch. Eine Modernisierung stellt dabei nicht nur eine optische Verschönerung dar. Sie sorgt dafür, Schäden zu reparieren und den alten Funktionszustand wiederherzustellen. Genauer gesagt muss es für eine Modernisierung nicht einmal Bauschäden geben. Ziel ist es vielmehr, bestimmte Gebäudeteile so zu verbessern, dass sie den neuesten baulichen Standards entsprechen und ihren Nutzen erhöhen.