Glossar

Der Bebauungsplan legt die Bauweise eines Wohngebietes in München fest.

Der Bebauungsplan legt die Bauweise des Wohngebiets fest. Interessierte Bauherren sollten sich vor dem Kauf einer Immobilie mit den einschlägigen Vorschriften vertraut machen. Des Weiteren muss man einige Formeln und Abkürzungen verstehen. Stadtvilla oder Blockhaus? Eins oder zwei? Flachdach oder Satteldach? Die Idee eines Traumhauses mag sehr unterschiedlich sein, aber nicht alle Ideen lassen sich überall verwirklichen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man einen  ein Plan erstellt, um die persönlichen Wünsche des Kunden einzuschränken. Bebauungspläne werden von der Gemeinde auf der Grundlage des übergeordneten Flächennutzungsplans erstellt, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde zu steuern. Auf diese Weise gilt es, den einheitlichen Charakter der Siedlung zu erhalten, aber auch das „barbarische Wachstum“ architektonischer Formen zu verhindern.

Dies ist nicht nur eine Frage des Stils, sondern auch eine Frage des Schutzes persönlicher Interessen. So können beispielsweise mehrstöckige Häuser umliegende Einfamilien-Wohngrundstücke beschatten. Der Detaillierungsgrad der Regelungen variiert je nach Landes- und Stadtregierung. Manche geben im Bebauungsplan sogar die Farbe der Dacheindeckung oder Fassadengestaltung vor – etwa Klinker oder Putz. Bauherren, die sich für ein Grundstück interessieren, können den entsprechenden Bebauungsplan jetzt auch online beim Bauordnungsamt, der Stadtverwaltung, dem Stadtplanungsamt oder vielen Kommunen einsehen. Diese Pläne bestehen aus einem beschreibenden Textabschnitt und einem oder mehreren Plänen, die Spezifikationen grafisch darstellen.

Die Bauordnung legt fest, was der Bebauungsplan enthält (§ 9 BauGB).

Um es einigermaßen „lesen“ zu können, sollten zwei Regelungen bekannt sein:

Planzeichenordnung (PlanZV): Hier werden die verwendeten Zeichen, Farben und Linien erklärt.

Baunutzungsverordnung (BauNVO): Diese Verordnung legt fest, welche Nutzungen zulässig sind und wie Vorschriften zu Gebäuden, Abstandsflächen etc. auszulegen sind. 

Im Bebauungsplan sind folgende Regelungen zu finden:

Abstandsfläche

Das Gebäude muss einen Mindestabstand zu angrenzenden Grundstücken einhalten, der in den Landesbauordnungen vorgeschrieben ist. Um den Abstand zur Grundstücksgrenze zu berechnen, multiplizieren Sie einfach nach der Landesbauordnung die Höhe der Außenwand des geplanten Gebäudes mit einem Wert von 0,4 zu 1.

In Bayern beispielsweise beträgt der Abstand des Kernbereichs die halbe Mauerhöhe (0,5 H), meist aber die Mauerhöhe (1 H) oder mindestens drei Meter.

„Offene Architektur“ bezieht sich auf Einzelhäuser, kann aber auch Doppel- oder Reihenhäuser mit 50 Metern Länge sein. „Geschlossenes Gebäude“ bedeutet, dass ein Haus auf dem Festnetz gebaut werden muss.

Offene Bebauung (o) Einfamilienhaus (E) oder Doppelhaushälfte (D) hat einen klaren Grenzabstand, ausgenommen Garagen und Carports

Geschlossene Bebauung (g) Doppelhaushälfte (D) oder Reihenhaus (R) ohne horizontalen Begrenzungsabstand

Bauliche Nutzungsart

Bestimmen Sie, ob es sich gleichzeitig um ein reines Wohngebiet oder um ein Mischgebiet aus gewerblichen Baugebieten handelt. Anhand der Vorlage werden weitere Details sichtbar, sie wird entweder dem Plan beigefügt oder auf dem Plan vermerkt.