Maklerprovision: Wie hoch sollte sie sein?

Wer eine Immobilie über einen Makler kauft oder verkauft, der kommt spätestens beim Abschluss des Vertrags mit der Maklerprovision in Kontakt. Doch wie hoch ist sie üblicherweise? Und gibt es regionale Unterschiede? Dieser Beitrag erklärt alles Wissenswerte rund um die Höhe der Maklerprovision bei einem Immobiliengeschäft.

Was ist eine Maklerprovision?

Bevor es um die Höhe der Maklerprovision sowie die Faktoren geht, die sie beeinflussen, sollte die Frage geklärt werden, was eine Maklerprovision eigentlich ist. Sie wird auch als Maklergebühr oder Maklercourtage bezeichnet und steht für den Lohn, den Immobilienmakler für eine erfolgreiche Vermittlung erhalten.

Selbstverständlich gibt es dazu eine gesetzliche Regelung. Nach § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) war eine Vermittlung einer Immobilie erfolgreich, wenn

  • Makler und Verkäufer oder Käufer einen wirksamen Vertrag miteinander schließen,

  • der Makler die vereinbarte Leistung erbringt und

  • durch diese Leistung ein wirksamer Kaufvertrag entsteht.

Man unterscheidet zwischen Innenprovision und Außenprovision. Bei der Innenprovision handelt es sich um die Gebühren, die der Verkäufer an den Makler zahlt. Sie wird von den beiden Parteien im Maklervertrag schriftlich festgehalten.

Die Außenprovision ist vom Käufer an den Makler zu entrichten. Man findet sie im Exposé der Immobilie, sie wird demnach offen kommuniziert. Auch bei Sotheby’s International Realty sind die Kosten transparent im Immobilien-Exposé angegeben.

Voraussetzungen für die Zahlung einer Maklerprovision

Es gibt ein paar Voraussetzungen, die ein Makler erfüllen muss, um seine Courtage zu erhalten. Dazu gehört in erster Linie, dass vor dem Erbringen der Leistung ein gültiger Maklervertrag abgeschlossen wurde. Immobilienmakler können nicht nachträglich einen Vertrag schließen oder ohne vertragliche Grundlage eine Zahlung verlangen.

Zudem müssen Immobilienmakler ihre Maklertätigkeit nachweisen können, worüber § 652 BGB Aufschluss gibt. Demnach muss es einen aktiven Beitrag zum Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen über Wohnungen und Häuser geben.

Der geschlossene Kauf- oder Mietvertrag muss zudem notariell beglaubigt werden, damit der Immobilienmakler seine Bezahlung erhält. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Vertrag durch die Leistungen des Maklers zustande kommt.

Wenn der Makler es nicht schafft, einen Käufer oder Mieter zu finden, besteht kein Anspruch auf die Zahlung der Maklergebühren. Nur mit einem gültigen Vertrag steht ihm die Provision zu.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobiliengeschäft?

Viele Verkäufer und Käufer wissen nicht, wann welche Partei die Maklerprovision entrichten muss. Seit Dezember 2020 gibt es ein Gesetz über die Verteilung der Provision für den Makler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.

Dort ist festgelegt, dass der Käufer bei der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie nicht mehr bezahlen darf als der Verkäufer. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war es die Regel, wurde es in den folgenden Bundesländern unterschiedlich gehandhabt:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Bremen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern wurde die Provision zwischen beiden Parteien aufgeteilt.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

In Deutschland ist es nicht klar geregelt oder vorgegeben, wie hoch die Maklerprovision bei einem Immobiliengeschäft sein soll. Meist orientieren sich Immobilienmakler und Verkäufer daher an den Provisionssätzen, die in der Region üblich sind. Denn es gibt große Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Viele Makler richten sich nach dem in der Branche üblichen Satz von je 3% für beide Seiten es Kaufpreises der Immobilie inkl. 19% MwSt.

Wie berechnet man die Maklerprovision?

Wenn der Prozentsatz festgelegt wurde, ist es recht einfach, die Maklerprovision zu berechnen. Da es sich um anteilige Kosten des Kaufpreises handelt, ist die Maklerprovision bei einem Immobilienkauf immer unterschiedlich hoch – je nachdem, wie viel die Wohnung oder das Haus kostet.

Wenn ein Makler vom Verkäufer 3,57 Prozent verlangt und die Immobilie für einen Preis von 400.000 Euro verkauft wird, beträgt die Maklercourtage somit 14.280 Euro.

Diese Kosten sollte man immer im Hinterkopf behalten, wenn man sich entscheidet, eine Immobilie zu verkaufen und einen Makler mit der Vermittlung zu beauftragen.

Gibt es eine maximale Provisionshöhe?

Da im deutschen Gesetz nicht klar festgelegt ist, wie hoch die Maklerprovision sein soll, ist auch keine Obergrenze gegeben. Es gibt somit keine maximale Provisionshöhe. Makler können sich somit individuell mit dem Verkäufer einig werden. Für einen Immobilienverkauf empfiehlt es sich jedoch, sich an den üblichen Provisionssätzen zu orientieren.

Praktisch ist, dass die Provision für Makler frei verhandelbar ist. Somit können Verkäufer, denen die Maklergebühren zu hoch erscheinen, in Verhandlung gehen. Empfehlenswert ist es, eine besonders attraktive Immobilie zu besitzen. Dann ist es wahrscheinlich, dass Makler gewillt sind, über die Provisionshöhe zu verhandeln.

Bei Käufern gilt: Wer sich für eine Immobilie interessiert, die schwer zu verkaufen ist, der kann vielleicht einen Preisnachlass erhalten. Wenn es jedoch um eine begehrte Immobilie geht, sollten Käufer vorsichtig sein. Schließlich riskiert man damit, dass Interessenten mit einer höheren Zahlungsbereitschaft vorgezogen werden.

Gibt es auch bei Vermietungen eine Maklerprovision?

Viele Personen bringen Maklergebühren einzig mit einem Immobilienkauf in Verbindung. Jedoch kann auch bei einer Vermietung ein Makler involviert sein, was in einer entsprechenden Provision resultiert. Wie hoch ist die Maklerprovision bei der Vermietung eines Objekts?

Seit Juni 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip. Die Person, die den Immobilienmakler beauftragt, wird als Besteller bezeichnet und muss die Maklerprovision zahlen. In der Regel handelt es sich dabei um den Vermieter. Natürlich kann aber auch der Mieter einen Makler beauftragen. Dann sind die Maklergebühren für ihn fällig, sofern eine Immobilie erfolgreich vermittelt wurde.

Bei der Vermietung einer Immobilie gibt es eine Obergrenze bei der Maklerprovision: Sie darf nicht mehr als zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Letztere liegt bei 19 Prozent. Verhandeln lässt sich die Maklercourtage auch bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses.

Fazit: Verhandlung der Maklerkosten möglich

Beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie mithilfe eines Immobilienmaklers fällt bei Abschluss des Vertrags eine Maklerprovision an. Ihre Höhe richtet sich meist nach den branchenüblichen Sätzen.

Lalique

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