Um den Verkehrswert einer Immobilie in München zu ermitteln, benötigen Sie mehrere Bewertungsfaktoren. Insofern sind wichtige Bewertungsfaktoren gerade wertbeeinflussende Aspekte einer Immobilie. Dementsprechend zählen zu diesen Faktoren die Lage der Immobilie, alle Baumängel und Bauschäden, die Verlängerung der Restnutzungsdauer oder die besonderen Standards der Ausstattung. Dabei ist es in vielen Fällen gar nicht so einfach, den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen. Ebenso hängt es auch davon ab, wer die Immobilie bewertet und für welchen Zweck man sie bewertet. Begriffe wie Verkehrswert, Sachwert, Beleihungswert oder Ertragswert führen bei derselben Immobilie definitiv zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Um eine genaue Bewertung zu erhalten, sollte in der Regel ein Immobiliengutachter beauftragt werden. Man bewertet in der Regel Immobilien, um ihren Verkehrswert zu bestimmen. Die wichtigsten Arten der Immobilienbewertung sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Materialwertverfahren und das Liquidationswertverfahren. § 194 BauGB beschreibt die Rechtsgrundlage für die Immobilienbewertung.
Der hier genannte Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem im normalen Handelsverkehr erzielbaren Preis und berücksichtigt alle rechtlichen Rahmenbedingungen, vorbehaltlich des tatsächlichen Grundstücks, der Grundstückslage und sonstiger Beschaffenheitsmaßstäbe, unabhängig von Auffälligkeiten. Das Gesetz legt nicht fest, wie der Wert der Immobilie zu bestimmen ist (auf Grundlage welcher Bewertungsmethode). Um diese Frage zu klären, kommt es auf den Grund der Immobilienbewertung bzw. den Zweck der Bewertung an. Entscheidend für die Art der Bewertung ist auch die Art der Immobilie.