Glossar

Der Denkmalschutz behandelt Immobilien in München als Kulturgut.

Der Denkmalschutz sorgt für finanzielle Begünstigungen. Aufgrund ihrer Wertbeständigkeit zählen Immobilien zu den sichersten Geldanlagen. Denkmalimmobilien bieten zudem besondere steuerliche Anreize, was eine Investition in sie besonders attraktiv macht. Denkmalschutz Immobilien sind ein Kulturgut. Deshalb sind Bund und Länder besonders um deren Erhalt bemüht. Allerdings sind nur 5 % der deutschen Bauaktien börsennotiert. Nach ESTG § 7i eignet sich ein noch geringerer Anteil als gewinnbringende Anlage mit steuerlichen Anreizen. Die Kombination aus historischen Baustoffen und moderner Dekoration sorgt für einen einzigartigen Charme und hohe Lebensqualität. Darüber hinaus bestechen viele denkmalgeschützte Objekte durch ihre besten Lagen. Daher erwartet man von diesen Immobilien hohe Renditen.

Denkmalgeschützte Immobilien bieten besonders lukrative Abschreibungsmöglichkeiten. Die Sanierungskosten von denkmalgeschützten Objekten können mit 7 % oder 9 % jährlich amortisiert werden. Zinszahlungen können auch für steuerliche Zwecke verwendet werden. Bei neuen oder bestehenden Immobilien beträgt der Abschreibungsprozentsatz nur 2 % bzw. 2,5 %. Denkmalgeschützte Immobilien sind eine begrenzte Ware und in das Denkmalregister der Stadt eingetragen. Mit den steuerlichen Anreizen des § 7h EStG können Sie nachhaltige Erträge aus Ihrer Anlage erzielen. Sie können auch sicherstellen, dass das Denkmal seinen wertvollen Inhalt für die nächsten 100 Jahre behält. 

Im April 2019 erklärte Karl von Habsburg, Präsident von Blue Shield International, gegenüber der Interim Force der Vereinten Nationen im Libanon bei einer Mission zum Schutz von Kulturgut im Libanon, dass die Zerstörung dieser Fundamente einer der Gründe für ihre Flucht war Verbindung: „Kulturprodukte sind Teil der Identität der Menschen, die an einem bestimmten Ort leben. Wenn man ihre Kultur zerstört, zerstört man auch ihre Identität. Viele Menschen verlassen ihre Heimat, haben oft keine Zukunft mehr und sind deshalb aus ihrer Heimat geflohen.“

Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, historische Stätten für immer zu erhalten.

Das Kulturerbe einer Gesellschaft hat die Aufgabe, anhand von greif- und erlebbaren historischen Zeugnissen über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren, um so das lebendige Bild der Architektur und Lebensweise der Vergangenheit zu erhalten. Auch Denkmalschutz kann als Teil der Erhaltung der Lebensqualität verstanden werden. Der Schutz historischer Stätten hat internationale, nationale und spezifische nationale Rechtsgrundlagen. Die internationale Stiftung ist die „Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, die am 16. November 1972 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet wurde. Die operationellen Richtlinien des Übereinkommens liefern genaue Informationen über die tatsächliche Umsetzung des Welterbeübereinkommens und leiten die Vertragsstaaten bei der Anwendung des Übereinkommens an. 

Historische Stätten, Gebäude oder Orte sind ein einzigartiges Zeugnis der Menschheits-, Natur- und Kulturgeschichte.

Dieses internationale Unterfangen macht den Menschen bewusst, dass es auf der ganzen Welt historische Stätten, Gebäude oder Orte gibt, deren Schutz im Interesse der ganzen Menschheit liegt, da sie ein einzigartiges Zeugnis der Menschheits-, Natur- und Kulturgeschichte darstellen. Infolgedessen haben auch viele Bundesländer Maßnahmen ergriffen, um ihre nationalen Denkmalschutzgesetze zu etablieren oder zu verbessern. International schützt insbesondere der Denkmalschutz im Rahmen des Kulturgüterschutzes das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die wachsende kulturelle Vielfalt, den historischen Hintergrund und die wirtschaftliche Grundlage eines Landes, einer Region oder einer Gesellschaft.