Wenn Sie erwägen, eine Wohnung oder ein Reihenhaus zu kaufen, ist die Eigentümergemeinschaft wichtig. Dann sollten Sie sich ausführlich mit dem Thema Eigentümergemeinschaft und allen damit zusammenhängenden Fragen und Fakten auseinandersetzen, um in Zukunft unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Auf den ersten Blick wirkt dieses Thema kompliziert – allein schon wegen des riesigen Namens. Wenn Sie jedoch mit einigen grundlegenden Grundbegriffen vertraut sind, ist die Eigentümergemeinschaft nicht so kompliziert. Des Weiteren beleuchten wir einige wichtige Hintergrundinformationen zum Thema und beantworten wichtige Fragen. Als Eigentümergemeinschaft versteht man rechtlich „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer in einer Wohneigentumsanlage“. Wenn Sie also eine Wohnung oder ein Reihenhaus in einer Wohneigentumsanlage kaufen möchten, werden Sie automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft.
Dennoch können Sie bestimmte Dinge nicht selbst entscheiden und verwalten, wie Sie es mit Eigentum tun, das nur Ihnen gehört. Die Eigentümer entscheiden gemeinsam, ob man zum Beispiel das Dach neu eindeckt oder einen Durchgang erneuert. Je nach Größe Ihrer Wohnung müssen Sie die Kosten tragen. Generell tragen alle Eigentümer gemeinsam die Verwaltungsmaßnahmen des Gesamtgebäudes und haben ein Mitspracherecht. Normalerweise ernennt man einen Administrator der den Eigentümer regelmäßig zur Teilnahme an Besprechungen einlädt. Dahingehend diskutiert man alle anstehenden Themen, Vorschläge oder Probleme.
Alle Rechte und Pflichten beim Kauf von Wohnungen oder Reihenhäusern sind im Wohnungsgesetz (WEG) von 1951, das 2014 teilweise geändert wurde, klar geregelt. Die vorgesehenen Paragraphen enthalten Regelungen zu den Rechten und Pflichten der einzelnen Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft sowie Anforderungen an die Liegenschaftsverwaltung und Regelungen zu den Aufgaben des Verwaltungsbeirats. Die WEG-Reform trat Ende 2020 in Kraft.