Glossar

Für die Ausstellung eines Energieausweises in München sind nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung berechtigt.

Ist Ihr Haus ein Energieschwein oder ein Energiesparer? Leicht zu finden: Es gibt einen Energieausweis. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an Energieausweise: Der Ausweis ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie verpflichtend und beim Kauf und bei der Sanierung hilfreich, da er wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und konkrete Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen gibt. Der Energieausweis zeigt Ihnen auf einen Blick, ob das Haus Wärme verschwendet oder wirtschaftlich ist.

Die höhe des Energieverbrauchs bzw. dessen Effizienz zeigt die aufgeführte Grafik. Hierbei steht rot für einen hohen Verbrauchswert und grün für einen niedrigen. Dementsprechend ist bei rotem Wert eine Renovierung empfehlenswert. Der Farbcode im Energieausweis ergänzt die sogenannte Effizienzklasse. Nach energetischen Parametern werden Häuser und Wohnungen in neun Effizienzstufen von A+ (geringer Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) eingeteilt. Dadurch ist es einerseits möglich, unterschiedliche Attribute landesweit zu vergleichen. Andererseits gibt der Energiepass den Eigentümern wichtige Hinweise und Informationen zur Energiewende. Entsprechend enthält er personalisierte Modernisierungsvorschläge, die den Energieverbrauch deutlich senken können. 

Nach dem „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) können nur Personen mit besonderer Aus- oder Weiterbildung und Berufserfahrung Energieausweise ausstellen. Dazu gehören beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker und Handwerker. GEG listet alle Anforderungen auf. Ein offizielles Zulassungszertifikat liegt jedoch nicht vor. Daher sind Sie als Kunde sehr wichtig: Verlässliche Angaben zeigen, dass der Aussteller diese Anforderungen der GEG erfüllt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Energieausweis oder Modernisierungsvorschlag ohne Berechtigung ausstellt, stellt einen Verwaltungsverstoß dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

 

Es gibt zwei verschiedene Versionen von Energieausweisen.

Bedarfsausweise. Der Verbrauchsnachweis erfolgt aufgrund der Angaben der Bewohner. In die Berechnung geht Ihr Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre ein. Auf der Schattenseite für die Erstellung steht die Tatsache, dass unterschiedliche Nutzung unterschiedliche Verbrauchswerte generiert. Je nachdem, ob die Wärme groß oder kaum erwärmt wird, können die Ergebnisse im Energieausweis gefälscht sein. Überprüfen Sie die erforderliche ID des Hauses noch einmal: Wie sind die Außenwände, Dächer und Fenster? Wie ist der Stand der Heizungs- und Gebäudetechnik? Unabhängig vom Nutzungsverhalten zeigt die Bedarfs-ID die Gebäudestruktur und Energieeffizienz an. Wollen Hauseigentümer, Käufer und Mieter ihren zukünftigen Energieverbrauch und ihre Energiekosten abschätzen, können sie anhand des Endenergiebedarfs ihre Richtung bestimmen. Beide Arten von Ausweisdokumenten sind zehn Jahre gültig. Hinweise auf die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises geben Baujahr sowie die Fläche der Immobilie. Für denkmalgeschützte Häuser ist kein Energieausweis erforderlich. Laut GEG sind bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien Energieausweise obligatorisch: Mietinteressenten und Käufer müssen den Energieausweis bei der ersten Besichtigung vorlegen. Bei Vertragsabschluss ist dem Käufer oder Neumieter der Energieausweis in Kopie oder Original vorzulegen. Zur Immobilienanzeige gehören auch die Energiekennwerte im Energieausweis.   Wer sich nicht an diese Regel hält, dem droht laut GEG 2020 ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Nur wer bestimmte Qualifikationen nachweisen kann, kann zur Ausgabe von Bedarfs- und Konsumkarten berechtigt werden.

Nach dem „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) können nur Personen mit besonderer Aus- oder Weiterbildung und Berufserfahrung Energieausweise ausstellen. Dazu gehören beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker und Handwerker. GEG listet alle Anforderungen auf. Ein offizielles Zulassungszertifikat liegt jedoch nicht vor. Daher sind Sie als Kunde sehr wichtig: Verlässliche Angaben zeigen, dass der Aussteller diese Anforderungen der GEG erfüllt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Energieausweis oder Modernisierungsvorschlag ohne Berechtigung ausstellt, stellt einen Verwaltungsverstoß dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.