Ist Ihr Haus ein Energieschwein oder ein Energiesparer? Leicht zu finden: Es gibt einen Energieausweis. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an Energieausweise: Der Ausweis ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie verpflichtend und beim Kauf und bei der Sanierung hilfreich, da er wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und konkrete Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen gibt. Der Energieausweis zeigt Ihnen auf einen Blick, ob das Haus Wärme verschwendet oder wirtschaftlich ist.
Die höhe des Energieverbrauchs bzw. dessen Effizienz zeigt die aufgeführte Grafik. Hierbei steht rot für einen hohen Verbrauchswert und grün für einen niedrigen. Dementsprechend ist bei rotem Wert eine Renovierung empfehlenswert. Der Farbcode im Energieausweis ergänzt die sogenannte Effizienzklasse. Nach energetischen Parametern werden Häuser und Wohnungen in neun Effizienzstufen von A+ (geringer Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) eingeteilt. Dadurch ist es einerseits möglich, unterschiedliche Attribute landesweit zu vergleichen. Andererseits gibt der Energiepass den Eigentümern wichtige Hinweise und Informationen zur Energiewende. Entsprechend enthält er personalisierte Modernisierungsvorschläge, die den Energieverbrauch deutlich senken können.
Nach dem „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) können nur Personen mit besonderer Aus- oder Weiterbildung und Berufserfahrung Energieausweise ausstellen. Dazu gehören beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker und Handwerker. GEG listet alle Anforderungen auf. Ein offizielles Zulassungszertifikat liegt jedoch nicht vor. Daher sind Sie als Kunde sehr wichtig: Verlässliche Angaben zeigen, dass der Aussteller diese Anforderungen der GEG erfüllt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Energieausweis oder Modernisierungsvorschlag ohne Berechtigung ausstellt, stellt einen Verwaltungsverstoß dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.