Bei dieser Variante des Immobilienkaufes, dem Optionskauf, ist der Mieter nicht zum Kauf des Hauses verpflichtet, er behält sich lediglich die Option eines Kaufs vor. Darum wird in der Regel diese Variante nicht von Privatpersonen angeboten, die eher an vorhersehbaren Geschäften interessiert sind, sondern von öffentlichen Wohnungsbaugenossenschaften. Die Anzahlungs- und Mietzahlungsphase dauert bis zu 25 Jahre, danach kann der Mieter frei entscheiden, ob er „sein Haus“ kauft. Darum stellen potenzielle Käufer diese Möglichkeit durch einen gebührenpflichtigen Grundbucheintrag sicher, der nach einer bestimmten Frist erlischt.
Beim Optionskauf haben Sie die Möglichkeit, eine bestimmte Immobilie jetzt und heute per Mietkauf zu erwerben. Sie kaufen diese Immobilie jetzt und der Verkäufer verschiebt die Zahlung des Kaufpreis beispielsweise um fünf Jahre. Nach Ablauf von fünf Jahren müssen Sie dem Verkäufer den Restkaufpreis zahlen. Bei einer Kaufoption erwirbt beispielsweise die Wohnungsbaugesellschaft die Immobilie und vermietet diese an Sie. Gleichzeitig haben Sie bis zu 25 Jahre das Recht, die Immobilie von der Wohnungsbaugesellschaft zum heute festgelegten Preis zu erwerben. Sie können diese Option nutzen oder ignorieren.
Grundsätzlich sollte das Konzept des Optionskaufs ähnlich funktionieren wie die Einrichtung des Sozialsparens. Zunächst einmal müssen sich Mietinteressenten selbst an der Kooperation beteiligen. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Zielbetrag, also dem Betrag, den Sie später für den Erwerb von Immobilien zur Verfügung haben möchten. Eine solche Beteiligung (z. B. 9% des Zielbetrages) ist sofort zu entrichten. Bei Bedarf wird diese Einmalzahlung „aufgeschoben“ und in monatlichen Raten gezahlt. Irgendwann ist der Vertrag „zuteilungsreif“ und der Mieterkäufer kann sich die Immobilie aussuchen, die die Wohnungsbaugesellschaft für ihn kauft und diese an den Mieterkäufer verpachten, um eine bestimmte (und zu Beginn festgelegte) Miete zu zahlen.