Schenkung Immobilie wird immer mehr gang und gäbe. Geld, Oldtimer oder Immobilien: Das sind Vermögenswerte, die man gerne an seine Liebsten weitergibt. Wenn man bedenkt, welches Erbe man rechtzeitig hinterlässt, wird man früher oder später auf den Begriff „Schenkung“ stoßen. Sie können schenken, solange Sie leben – egal ob Sie Geld, Gegenstände oder Eigentum schenken möchten. Darüber hinaus können Sie in einigen Fällen, wenn es sich um eine Immobilienschenkung anstelle einer Erbschaft handelt, steuerliche Anreize genießen. Aber eins nach dem anderen. Eine gesetzliche Schenkung ist die Übertragung von Vermögenswerten an eine andere Person zu Lebzeiten des Eigentümers. Anders als bei einer Erbschaft muss der Begünstigte das Vermögen nach dem Tod des Begünstigten nicht erwerben.
§ 516 BGB: Beide Parteien müssen z. B. vereinbaren, dass das Haus kostenlos übergeben wird, der Vorgang ist also die Schenkung der Immobilie.
Ebenso wie eine Erbschaft oder ein Verkauf sollten auch Immobilien Schenkungen im Vertrag festgehalten werden. Für die Rechtswirksamkeit der Schenkung bedarf es zwar nicht des Abschlusses eines Spendenvertrages, sondern lediglich der Erfüllung des Schenkungversprechens. Handelt es sich um eine Grundstücksspende, müssen Sie auch den Eintrag im Grundbuch ändern. Der Vertrag dient jedoch dem eigenen Schutz des Gebers. Da immer unvorhersehbare Ereignisse eintreten, können sie im Nachhinein für den Geber schädlich sein. Empfänger können sich auch durch Verträge absichern, etwa durch die Verhinderung von Rückforderungen. Wer jedoch einen Schenkungsvertrag aufsetzt, muss notariell beglaubigt werden, um die volle Rechtswirksamkeit zu gewährleisten. Die Kosten für eine notarielle Beglaubigung bei einer Eigentumsspende betragen bis zu Hunderte von Euro und richten sich nach dem Handelswert.