Glossar

Die Erbschaftssteuer wird fällig, wenn Sie Eigentum in München erben und annehmen.

Wenn Sie Eigentum erben und den Nachlass annehmen, müssen Sie im Allgemeinen Erbschaftssteuer auf das Eigentum zahlen. Die Erbschaftssteuer hängt von zwei Faktoren ab. Erstens wie nah der Erbe dem Verstorbenen stand (Verwandschaft). Zweitens bestimmt die Höhe des Erbes selbst die Steuerschuld. Nachfolgend erfahren Sie, welche Steuerbefreiungen und Steuersätze gelten und wie Sie bei der Erbschaftssteuer sparen können. Wenn Sie es annehmen, müssen Sie die Erbschaft dem Finanzamt melden. Wenn Sie die Erbschaft verweigern, brauchen Sie das Finanzamt nicht zu benachrichtigen, da Sie in diesem Fall keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Sie müssen Ihren Nachlass innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen. Wichtiger Hinweis: Die Steuererklärung der Erbschaft müssen Sie an das zuletzt für den Verstorbenen zuständige Finanzamt senden, nicht an Ihr eigenes Finanzamt. Sie informiert Sie in einem Schreiben über die Entscheidung. Entscheidet das Finanzamt, dass Sie keine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen, lassen Sie alle folgenden Schritte aus. Bewahren Sie den Hinweis in diesem Fall bitte an einem sicheren Ort auf. Entscheidet das Finanzamt, dass Sie für die geerbte Immobilie eine Steuererklärung abgeben müssen, füllen Sie bitte zwei Unterlagen aus:

Den Mantelbogen: In diesem Formular geben Sie grundlegende Informationen zur Vererbung an. Im Falle mehrerer Erben ist es ausreichend, eine Erbschaftssteuererklärung lediglich ein mal für alle Erben zu erstellen. Wenn jeder Erbe eine einzige Erbschaftsteuererklärung abgibt, muss jeder Erbe auch ein vollständiges Deckblatt ausfüllen und vorlegen.

Anlage: Hier müssen Sie nähere Angaben zur Vererbung machen. Bei mehreren Erben müssen alle Erben die Anlagen separat ausfüllen. Anschließend reichen Sie alle Anlagen zusammen mit der gemeinsamen Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt ein. 

Außerdem müssen Sie ein Nachlassverzeichnis erstellen und zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen (§ 31 ErbStG). Grundsätzlich können Sie die Formulare der verschiedenen Bundesfinanzämter verwenden. Status. Wenn es einen Verwalter oder Testamentsvollstrecker gibt, bearbeitet dieser Ihre Erbschaftsteuererklärung. 

Das Finanzamt bestätigt anhand der Erbschaftsdaten, ob Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Steuerbefreiungen und Steuersätze. Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass die Erbschaftssteuer zu zahlen ist, fordert es Sie auf, diese zu entrichten. Es kann ein bis zwei Jahre dauern, bis Sie Benachrichtigungen erhalten.

Wichtiger Hinweis: Das Finanzamt hat bis zu vier Jahre Zeit, um Ihre Angaben zu prüfen und Ihnen Bescheide zuzusenden. Die Frist gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie Ihre Erbschaftsteuererklärung abgeben. Lässt das Finanzamt diese Frist verstreichen, wird die Erbschaftsteuer verboten.

Grundsätzlich gilt: Als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer werden alle erblichen Vermögenswerte herangezogen.

Wenn Sie nur eine Immobilie erben, berechnet das Finanzamt den Steuersatz nur nach dem  Verkehrswert der Immobilie (dem sogenannten Verkehrswert). Wenn Sie andere Vermögenswerte geerbt haben, wird dies ebenfalls bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt.