Glossar

Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer eine Provision an den beauftragten Makler

Bei einer Innenprovision bezahlt der Eigentümer den beauftragten Makler für seine Vermittlungstätigkeit. Eine Innenprovision ist eine zwischen Makler und Verkäufer separat ausgehandelte Vermittlungsgebühr. Die Provision des Verkäufers wird in bestimmten Fällen nicht nach außen hin offengelegt. Jedenfalls ist sie  im Maklervertrag zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber festgelegt. Bis Ende 2020 sind Maklerprovisionen in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Deshalb taucht immer wieder die Frage auf: Wie hoch ist die Vermittlungsgebühr in welcher Region und wer zahlt: Käufer oder Verkäufer?

Ab dem 23.12.2020 ist jedoch die „Zur Verteilung von Vermittlungsentgelten bei Wohnungs- und Einfamilienhauskaufverträgen“ in Kraft getreten. Seitdem teilen sich Käufer und Verkäufer in der Regel die Maklergebühren. Es sind jedoch auch andere Varianten möglich, nämlich interne Delegation und externe Delegation.  Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Maklervertrag ab. Der Käufer verpflichtet sich weder zur Zahlung einer Doppelprovision nach § 656c BGB, noch zur Teilnahme an der vom Verkäufer zugesagten Provision nach § 656d BGB (Abtretung). 

Aufgrund der neuen Regelungen zu Maklerprovisionen wird der übliche Satz zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt, sodass jede Partei 3,57% zahlt. Denkbar ist aber auch, dass die Provisionen während der Anwendung des neuen Gesetzes reduziert werden. Das hießt  insbesondere in Ländern, in denen reine Käuferprovisionen üblich sind. Denn die Eigentümer haben hier jetzt einen stärkeren Anreiz als bisher, die Maklergebühr zu verhandeln, denn die Maklergebühr wird anteilig erhoben.

Der Makler berechnet die Verkäuferprovision nach Abschluss des Kaufvertrages.

Nach Abschluss des Kaufvertrages berechnet der Makler lediglich die Verkäuferprovision. Rein interne Aufträge können bundesweit durchgeführt werden und werden bei der Umsetzung des neuen Gesetzes weitestgehend gestreut. Bis Ende 2020 zahlten Eigentümer im Normalfall eine Provision an einen Immobilienvermittler. Beispielsweise in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und Bayern. In anderen Bundesländern ist dies eher ungewöhnlich, etwa in Hamburg, Hessen, Bremen, Brandenburg und Berlin. Hier wird eine reine Käuferprovision (externe Provision) gezahlt. Hier wirbt der Makler bei potenziellen Kunden sogar damit, dass die Leistungen des Maklers für den Verkäufer kostenlos sind. 

Der Gesetzgeber legt nicht die Höhe der Vermittlungsprovisionen fest.

Anders als bei Mietwohnungsvermittlern legt der Gesetzgeber nicht die Höhe der Vermittlungsprovisionen fest, sondern nur wer die Vermittlungsgebühren festsetzen soll. Der Immobilienmarkt hat in der Vergangenheit regionale Gepflogenheiten etabliert: In den meisten Bundesländern beträgt die Vermittlungsgebühr inklusive Mehrwertsteuer 7,14 % (zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein) .