Glossar

Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung.

Die Landesbauordnung ist wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Bei der Gestaltung des Eigenheims haben Bauherren nicht immer die absolute Freiheit. Bevor überhaupt mit dem Bau begonnen werden kann, muss zunächst eine Genehmigung beantragt werden. Hierfür ist es notwendig, dass die Pflichten aus der jeweils gültigen Bauordnung des Bundeslandes eingehalten werden. Während Bauordnungen hauptsächlich die Tragwerksplanung von Städten und Gemeinden regeln, befasst sich die Landesbauordnung (LBO) mit sogenannten Bauordnungen. Obwohl die Details in den 16 Bundesländern unterschiedlich sind, sind die grundlegenden Merkmale gleich.

Neben diesen Verfahrensfragen spezifizieren LBOs auch die spezifische Struktur und die technischen Anforderungen von Bauprojekten. Dabei handelt es sich um die unterschiedlichsten und oft sehr spezifischen Anforderungen an den Bau oder Umbau von Tragwerken. Dazu gehören Vorschriften zu einzuhaltenden Feuerzugängen und Bauabständen, Definitionen von zugelassenen Bauprodukten und Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen, Vorschriften für notwendige Treppenhäuser und Flure in Gebäuden sowie Mindestanforderungen an die Wohnungsausstattung oder barrierefreie Bauvorschriften. „Definiert dieses Gesetz nicht auch die statischen Anforderungen an die zu errichtenden Gebäude?“.

Die Bauordnung (BauGB) schreibt keinerlei bauliche Anforderungen vor. Sie gibt der Gemeinde lediglich die Verfahren an, auf denen Bebauungspläne beruhen. Daher bestimmt das Gesetz die Form, und den Inhalt bestimmt die Gemeinde. Neben dem Bebauungsplan gibt das BauGB auch Anregungen, welche Bauordnungen die Kommune festlegen kann (aber kein Muss!). Konkreter sind dagegen die baulichen und technischen Anforderungen in den nationalen Bauvorschriften, insbesondere beim Bau des Gebäudes selbst. 16 Bundesländer, 16 Landesbauordnungen – wenn Sie das hören, wirken die Bauvorschriften zunächst chaotisch. In der Praxis ist es jedoch halb so schlimm, da LBO’s auf den ständig aktualisierten Musterbauordnungen der Bauministerkonferenz (einer Arbeitsgruppe für alle Länder) basieren. Diesbezüglich müssen Bauherren beim Bauen in mehreren Bundesländern unterschiedliche LBOs beachten, doch zum Glück sind die Gesetze sehr ähnlich. 

Die Geschichte der Landesbauordnung.

Historisch basierten die nationalen Bauordnungen auf den Bauvorschriften der Zunft oder des gotischen Dombaus. Im Spätmittelalter wurde die größere Brandgefahr, die sich aus der Entwicklung der Stadt ergab, in die Bauordnung der Stadt aufgenommen. Bis heute gehört die Gefahrenvermeidung zu den Zielen der Landesbauordnung. Darüber hinaus spielten die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen, die Einhaltung sozialer Mindeststandards, die korrekte Umsetzung der Bauleitplanung und die Vermeidung von Schadstoffen eine Rolle. 

Die Barrierefreiheit spielt eine immer wichtigere Rolle.

Auch diese Standards änderten sich im Laufe der Zeit und werden ständig angepasst. Im Hinblick auf soziale Mindeststandards spielt die Barrierefreiheit von Gebäuden angesichts des demografischen Wandels eine immer wichtigere Rolle. Der Bauherr ist in jedem Fall grundsätzlich dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden, kann sich aber zusätzlich, bei der zur Vorlage von Bauunterlagen berechtigten Person, Hilfe einholen.