Die Mietpreisbremse ist von hoher Bedeutung, denn fast die Hälfte der Deutschen mietet Häuser oder Wohnungen – das ist ein einzigartiger Spitzenwert in Europa. Der starke Anstieg der Mieten in den letzten Jahren plagt viele Menschen deshalb. Besonders deutlich zeigen sich die überstrapazierten Mietmärkte in Metropolen wie Frankfurt, Stuttgart oder München. In München liegt die durchschnittliche Neuvermietungsmiete bei rund 17,50 Euro pro Quadratmeter. Am 1. Juni 2015 wurde die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt, damit die Mieten nicht weiter auf astronomische Werte steigen. Die Gültigkeit dieser Bestimmung ist umstritten.
In der Bewertung kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zu dem Ergebnis, dass zwar viele Notierungen in vielen Großstädten noch über der zulässigen Obergrenze liegen, aber insgesamt die „messbare Bremswirkung“ ermittelt werden kann. Der Effekt beträgt jedoch nur zwei bis vier Prozent. Entgegen der Absicht mussten die Forscher weiter feststellen, dass die Mietpreise gerade im Falle von festgelegten Grenzen der Mieten stärker anstiegen.
Um die Effektivität zu verbessern, haben sich Bündnis und SPD im Bündnisvertrag auf eine Anpassung der Mietpreisbremse und des Modernisierungszuschlags geeinigt. Die geplanten Änderungen wurden zum 1. Januar 2019 umgesetzt. Im April 2020 wurden die Regelungen nochmals verbessert. Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt beispielsweise die Deutsche Handwerks Zeitung. Generell ist in der näheren Vergangenheit ein gewaltiger Anstieg der durchschnittlichen Mietpreise zu verzeichnen. Die Spanne der Mieterhöhungen in diesem Zeitraum erreicht dabei annähernd 50 Prozent. Die verschärfte Mietpreisbremse soll diese Entwicklung verlangsamen. Darum hat die Mietpreisbremse folgende Funktionsweise. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.