Die Rangfolge im Grundbuch ist die Rechtsordnung der im selben Grundbuch eingetragenen Mehrfachrechte. Im Grundbuch können Rechte dabei in unterschiedlicher Reihenfolge eingetragen werden. Diese werden auch als Grundpfandrechte bezeichnet. Ein Grundpfandrecht ist ein auf einem Grundstück lastendes Recht. Es berechtigt den Gläubiger dazu, bei Fälligkeit eines Kredites eine bestimmte Geldsumme durch Zwangsvollstreckung für ein belastetes Grundstück einzutreiben. Ein Beispiel ist, wenn Sie Ihre Immobilie durch ein Bankdarlehen finanzieren und die Grundgebühr zur Sicherung des Darlehens im Grundbuch eintragen. Dann die Bank bei Nichtrückzahlung des Darlehens das Einlösungsrecht der Immobilie verwenden.
Das Grundbuch ist das öffentliche Register des Amtsgerichts. Demzufolge ist es für die Regelung des Eigentums und der Nutzung von Grundstücken sowie der damit verbundenen Rechte und Lasten zuständig. Jedes Grundstück jedes Eigentümers ist auf dem Grundbuchformular, das aus einem Deckblatt, einer Liste und drei sogenannten „Abteilungen“ besteht, aufgeführt. Die im Grundbuch als Belastungen eingetragenen Rechte sind nach der Rangfolge angeordnet. Ist mehr als ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen, so ergibt sich die Anspruchsreihenfolge aus der chronologischen Reihenfolge. Wenn die Berechtigungen in verschiedenen Abteilungen erfasst werden, haben die Berechtigungen mit dem früheren Erfassungsdatum Vorrang. Rechte mit gleichem Registrierungsdatum haben die gleiche Priorität.
Das Abweichen von der Rangfolge erfordert immer die Mitwirkung aller Betroffenen. Darum garantiert das Grundbuch die Rechte Dritte, sollte der Eigentümer bei Überschuldung diese nicht begleichen. Ist der Darlehensnehmer nicht in der Lage, die Rechte des Gläubigers vertragsgemäß zu erfüllen, kann der Darlehensgeber die belastete Immobilie kündigen und den Erlös zur Tilgung des Darlehens verwenden. Wenn ein Objekt im Grundbuch mehrere Gläubiger hat und der Erlös nicht ausreicht, um alle Darlehensgeber zu bezahlen, spielt die Rangfolge der im Grundbuch eingetragenen Rechte eine Rolle. Die Rangfolge im Grundbuch bestimmt, wer als erster zahlungsberechtigt ist.