Möchte ein Kreditnehmer einen Kredit vor Ablauf der eigentlichen Kreditlaufzeit abbezahlen, muss er immer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Häufige Fragen sind dabei, was die Vorfälligkeitsentschädigung für Verbraucher bedeutet. Wer das rechtzeitig weiß, kann unnötige Kosten und lästige Überraschungen vermeiden. Das Leben bringt oft Überraschungen mit sich. Der Beruf oder andere Lebensumstände können sich plötzlich schnell verändern oder man erhält eine Erbschaft und jetzt steht plötzlich mehr Geld zur Verfügung. Dann erwägen viele Verbraucher, teure Kreditverträge mit entsprechenden Zinsen vorzeitig zu kündigen.
Durch Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen Bankkunden die ungeplanten Tilgungsgebühren ihrer Kredite innerhalb einer Zinsbindungsfrist. Zahlt man den Kredit vor Ender der Laufzeit zurück, verliert die Bank einen Teil ihrer zukünftigen Zinserträge. Da dies vertraglich garantiert ist, muss der Kreditnehmer die Bank hierfür entschädigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist daher eine Art Entschädigung an die vertragstreue Partei (Bank), deren Zweck darin besteht, den wirtschaftlichen Nachteil des Kunden nach einseitiger Kündigung des Darlehens vor Ablauf der Laufzeit zu vermeiden.
Banken können auch zwei andere Methoden verwenden, um Vorfälligkeitsentschädigungen zu berechnen:
Die Aktiv-Aktiv-Methode: Die Zinserträge der Bank, die durch vorzeitige Vertragsauflösung entzogen werden, werden mit den Zinserträgen des neuen Kreditvertrages verglichen. Im aktuellen Zinsumfeld ist diese Kalkulation für Bankkunden oft von Vorteil. Allerdings nutzen sie nur relativ wenige Banken.
Die Aktiv-Passiv-Methode: Der im aktuellen Aufhebungsvertrag vereinbarte Zahlungsfluss wird (Rückzahlung, Zinsen und Restschuld) mit den Zinserträgen eines neuen Vertrages mit gleicher Kreditsumme verglichen. Die Differenz zwischen den beiden Einkommenswerten ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Die meisten Banken verwenden diese Berechnungsmethode.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Höhe der Geldbußen für die vorzeitige Rückzahlung. Kündigt man den Verbraucherkredit vorzeitig, darf die berechnete Vorfälligkeitsentschädigung ein Prozent der Restschuld, also den Betrag der vorzeitigen Rückzahlung, nicht übersteigen.