Eine schöne Optik Ihrer Wohnung ist das eine, die Wirtschaftlichkeit etwas anderes. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, achten kluge potenzielle Käufer auf die Kosten für die Instandhaltung der Wohnung. Wohngeld, Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen geben mehr oder weniger verlässliche Informationen und dienen als Plan und Grundlage für das weitere Geschehen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss sich jeder Wohnungseigentümer an den Kosten und Belastungen des Gemeinschaftseigentums beteiligen. Dafür findet das Hausgeld Verwendung. Die Verpflichtung des Wohnungseigentümers zur Zahlung des monatlichen Wohngeldes und deren Fälligkeit sind im Wirtschaftsplan und der entsprechenden Geschäftsperiode festgelegt. Im Sinne einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ist der Hausverwalter gesetzlich verpflichtet, für jedes Kalenderjahr (§ 28 WEG) unaufgefordert und ohne Beschluss des Wohnungseigentümers einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
In in der Regel erstellt der Administrator auf Basis des letzten Jahresberichts die Jahresabrechnungen. Da der Wirtschaftsplan die wahrscheinlichste Kostenprognose für das nächste Jahr darstellt, werden einzelne Posten wie Straßenreinigungsgebühren, Energiekosten oder Verwaltergehälter in der Regel aus dem vorherigen Jahresbericht übernommen. Erwartete Kostensteigerungen, von vornherein ermittelte Mehrkosten oder ermittelte Verluste ermittelt man durch Schätzungen und sind Bestandteil der Wirtschaftsplanung. Darüber hinaus wird gemäß den Gemeinschaftsvorschriften der Kostenteilungsschlüssel enthalten sein. Schließlich muss man die Höhe des Wohngeldes, die den einzelnen Wohnungseigentümern zuzurechnen ist, detailliert darstellen und bearbeiten. Das Ergebnis ist das monatliche Wohngeld des jeweiligen Wohnungseigentümers.
Der Wirtschaftsplan enthält eine Reihe von Informationen, aus denen Sie die Rentabilität des Mehrfamilienhauses oder die Ineffizienz im Gegenteil erkennen können. Der Wirtschaftsplan muss auch einen Einzelwirtschaftsplan enthalten. Mit diesem berechnet man konkret den Wohngeldzuschuss jedes Wohnungseigentümers. Dies ist auch die Planungsgrundlage für jeden Eigentümer und der gesamten Gemeinschaft. Der Einzelwirtschaftsplan ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Wirtschaftsplans. Ist dies nicht der Fall, wird der von der Eigentümerversammlung genehmigte Geschäftsplan auf Antrag des Wohnungseigentümers für ungültig erklärt.