Wer sich mit Immobilienfinanzierungen auskennt, wird früher oder später auf Grundpfandrechte stoßen. Wie der Name schon sagt, gehört ein Grundpfandrecht zu den Pfandrechten. Ein Pfandrecht ist ein Begriff im Sachenrecht nach dem BGB und bedeutet, dass der Darlehensgeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Rückzahlungsbedingungen zur Einlage gepfändet oder als Sicherungs- oder Pfandgegenstand für das gewährte Darlehen verwendet werden kann. Daher ist ein Pfand immer eine Garantie für andere Dinge, die eine Partei der anderen Partei gewährt hat. Grundpfandrechte wiederum beziehen sich auf Grundstücke oder gleichwertige Rechte an Grundstücken. Neben dem Grundstück selbst sind hier in der Regel auch die darauf errichteten Gebäude enthalten.
Man verwendet alle drei Arten von Hypotheken zur Absicherung von Krediten.
Insofern spielen sie natürlich vor allem bei Hypothekendarlehen eine wichtige Rolle. Das Grundpfandrecht muss man immer im Grundbuch eintragen und im Zweifelsfall nach Rückzahlung löschen. Die Möglichkeit, eine Hypothek aufzunehmen, beschränkt sich nicht unbedingt auf die Finanzierung von Immobilien. Neben vielen Gemeinsamkeiten weisen die drei Hypothekenarten auch einige wichtige Unterschiede auf. Bei der Hypothek steht das Grundpfandrecht in direktem Zusammenhang mit der Schuld und reduziert sich automatisch durch laufende Rückzahlung in seinem Umfang.
Bei Grundschulden besteht das Pfandrecht unabhängig von einer Gegenleistung oder Forderung und ist nach Rückzahlung unter Beteiligung beider Parteien zu löschen.
Grundschulden sollte man daher immer einen gesonderten Vertrag beigefügten, der neben der Rückzahlungsart auch die Auswirkungen auf die Grundschulden festlegt. Aufgrund des fehlenden Zusammenhangs zwischen vertragslosem Kredit und Grundschulden werden Grundschulden (und Pensionsschulden) auch als abstraktes Grundpfandrecht bezeichnet. Im Falle von Grundschulden ist man flexibler. So lassen sich diese bei Notwendigkeit in der Höhe anpassen. Streng genommen handelt es sich bei den selten genutzten Rentenschulden um eine Unterform der Grundschulden. Im Vergleich zu einer einmaligen Darlehenszahlung für den Darlehensgeber zur Zahlung der Grundgebühr wird die Grundgebühr schrittweise durch eine wiederkehrende Zahlung (Annuität) bis zum Vertragsende getilgt.