Vor der Ermittlung des Angebotspreises sollte im Rahmen der Immobilienbewertung zunächst der Verkehrswert ermittelt werden. Der Marktwert, also der am Markt erreichbare Preis, sollte der entscheidende Fixpunkt bei der Quotierung sein. Daher setzt man den Angebotspreis nicht deutlich über dem Marktwert. Da sich sonst potenzielle Käufer schwer finden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Immobilie zu einem „schlechten“ Gegenstand wird.
Nach einigen Monaten ist es schwierig, realistische Preisvorstellungen umzusetzen, da Verkäufer aufgrund von Preissenkungen und langen Vermarktungszyklen in einer nachteiligen Verhandlungsposition sind. Natürlich ist es nicht gut, einen zu niedrigen Preis anzubieten. Interessenten freuen sich über einen günstigen Angebotspreis, bieten aber nicht automatisch mehr an. Dadurch erzielt der Eigentümer nicht den höchstmöglichen Verkaufspreis.
Verwenden Sie diese Strategie beim Verkauf von Immobilien während des Bieterverfahrens. In diesem Fall stellt das Angebot den „niedrigsten Preis“ dar. Dementsprechend fordert man potenzielle Käufer auf, ein höheres Gebot abzugeben. Unabhängig vom Vermarktungsprozess sollte der Eigentümer bei der Angebotsermittlung die Preisschwelle berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Immobilie im Internet oder in Zeitungen zu einem Preis von 298.000 Euro statt 302.000 Euro angeboten wird, wird es effizienter. Einerseits klingt der Preis für potentielle Käufer so günstig, andererseits setzen Käufer meist Preisgrenzen. In Online-Suchportalen für Immobilien lassen sich die Angebote nach Preisen filtern. Ist das Angebot höher als das festgelegte Preislimit, informiert das Portal die Interessenten nicht einmal über das neue Angebot.