Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht und dient zur Absicherung von Schulden, für die der Grundeigentümer haftet. Gerade bei der Finanzierung von Bauvorhaben müssen sich Bauinteressenten mit Grundstückskosten auseinandersetzen. Grundstückskosten sind die gesetzliche Grundpfandrechte und dienen der Sicherung der Schulden des Eigentümers. Grundpfandrechte geben Banken das Recht, bei Insolvenz des Kreditnehmers die Rückkaufsrechte von Häusern und Grundstücken zu widerrufen. Daher muss man den realisierten Verkaufspreis zur Begleichung der zuvor gesicherten Forderung verwenden.
Grundstücke oder oder Immobilien sind mit einer Grundschuld belastbar
Es handelt sich um ein sogenanntes Grundpfandrecht, das zur Sicherung der Schulden dient, die der Grundeigentümer zu tragen hat. Bei einem eingetragenen Grundpfandrecht kann er sein Grundstück oder Haus nicht ohne Zustimmung des Kreditgebers verkaufen. Aufgrund von Grundschulden ist der Kreditgeber auch im Konkursfall des Kreditnehmers abgesichert. Er kann dann das Haus oder die Immobilie verkaufen, um das ausstehende Darlehen zu begleichen. Diese Realisierung wird durch Zwangsversteigerungen oder Zwangsverwaltung erreicht. Erzielt die Immobilie Erträge und will die Bank diese direkt nutzen, findet zumeist das Verfahren der Zwangsverwaltung Anwendung.
Bei einem Darlehen durch eine Grundschuld handelt es sich also um ein Baudarlehen, das durch die Eintragung des Grundpfandes in das Grundbuch abgesichert wird. Grundschulden werden in der Regel im Grundbuch eingetragen und zwar in Abteilung III. In diesem sind die dinglichen Verwertungsrechte zu finden. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, kann diesen Eintrag einsehen – beispielsweise als potenzieller Käufer. Dabei besteht die Grundschuld unabhängig zu dem Kredit, zu welchem Sie ursprünglich aufgenommen wurde. Dementsprechend kann man Sie nach vollständiger Rückzahlung des Kredites entweder löschen, oder für einen weiteren Kredit verwenden. Eine Grundschuld kann des Weiteren auch vollständig abgetreten werden.