Bei einem Bauerwartungsland handelt es sich um ein Gebiet, das im Bebauungsplan der Gemeinde als zukünftiges Bauland oder Grundstück mit erwartetem Baupotenzial aufgeführt ist. Die Immobilienbewertungsverordnung – kurz ImmoWertV – definiert in ihrem § 5 Abs. 2 das Bauerwartungsland wie folgt: Es ist mit angemessener Sicherheit zu rechnen. Das zu bebauende Grundstück ist noch nicht erschlossen. Das bedeutet, dass das Gebiet nicht an das örtliche Strom-, Wasser-, Abwasser-, Telefon-, Internet- und Kabelfernsehnetz angeschlossen ist oder nicht an die Erdgasversorgung angeschlossen werden darf.
Die Erschließung des Gebiets bzw. die Entscheidung, ob das Gebiet erschlossen werden kann, liegt in der Verantwortung der Stadtverwaltung. Da das zu bebauende Grundstück noch nicht erschlossen ist, ist der Grundstückskauf in der Regel günstiger als die bebaute Baufläche. Allerdings ist beispielsweise das zu bebauende Land teurer als bebautes Land.
Wann aus dem erwarteten Bauland tatsächlich Bauland wird, ist nicht klar. Um eine solche Immobilie finanzieren zu können, benötigen Sie möglicherweise andere Mittel als Kredite. Eine Baufinanzierung für das zu bebauende Grundstück ist nahezu unmöglich. Dieses Land wird zwar wie normale Liegenschaften besteuert, da es keine Baugenehmigung gibt, behandelt die Bank es jedoch als Ackerland. Bebautes Land kann nicht als ausreichende Garantie für eine Baufinanzierung dienen, da sein Wert geringer ist als die erschlossenen Baugrundstücke mit Baugenehmigung, auf denen bald wertvolle Immobilien gebaut werden.