Im Finanzsektor wird die Kreditgrenze als Prozentsatz (zB 60% oder 80%) bezogen auf den Wert des Immobilienhypothekendarlehens verstanden. Die Beleihungsgrenze und nicht der Beleihungswert legen die Kredithöhe fest. Kreditlimits spielen bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle, da Kreditlimits einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Finanzierungskonditionen haben. Der Grund ist einfach: Banken können erstrangige besicherte Immobiliendarlehen bis zu 60 % der Kredithöchstgrenze als Immobiliendarlehen anrechnen (§ 14 Pfandbriefgesetz). Gewährt die Bank einen zusätzlichen Teil des Darlehens, muss sie diesen nachrangig garantieren und als Privatdarlehen verbuchen. Für Kreditnehmer erhöhen nachrangige Sicherheiten die Finanzierungskosten. Um die Beleihungsgrenze oder den üblichen Grenzwert für eine Immobilie zu ermitteln, muss zunächst der Beleihungswert berechnet werden.
Beispiel: Eine Familie möchte ein Haus für 300.000 Euro kaufen und benötigt einen Immobilienkredit über 200.000 Euro. Bietet die Bank einen Sicherheitsabschlag von 10 % an, beträgt der Beleihungswert 270.000 Euro. Sofern die Zinskonditionen für die 60 % Kreditgrenze gelten, darf die maximal mögliche Kreditsumme den Wert von 162.000 Euro nicht überschreiten. Da der Kreditbedarf jedoch höher als 38.000 Euro ist, muss die Familie mehr Eigenkapital einsetzen oder ein Angebot mit einer Beleihungsquote von 80 % wählen. Dann soll der Immobilienkredit bis zu 216.000 Euro betragen, sofern die Bank das Haushaltseinkommen als hoch genug einschätzt. Sie können jedoch auch eine 60%-Finanzierung wählen, um zusätzliche Anforderungen zu erfüllen, z. B. über ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau abdecken.