Glossar

Das Bauerwartungsland ist ein Gebiet, das im Bebauungsplan der Gemeinde als zukünftiges Bauland oder Grundstück aufgeführt ist.

Bei einem Bauerwartungsland handelt es sich um ein Gebiet, das im Bebauungsplan der Gemeinde als zukünftiges Bauland oder Grundstück mit erwartetem Baupotenzial aufgeführt ist. Die Immobilienbewertungsverordnung – kurz ImmoWertV – definiert in ihrem § 5 Abs. 2 das Bauerwartungsland wie folgt: Es ist mit angemessener Sicherheit zu rechnen. Das zu bebauende Grundstück ist noch nicht erschlossen. Das bedeutet, dass das Gebiet nicht an das örtliche Strom-, Wasser-, Abwasser-, Telefon-, Internet- und Kabelfernsehnetz angeschlossen ist oder nicht an die Erdgasversorgung angeschlossen werden darf.

Die Erschließung des Gebiets bzw. die Entscheidung, ob das Gebiet erschlossen werden kann, liegt in der Verantwortung der Stadtverwaltung. Da das zu bebauende Grundstück noch nicht erschlossen ist, ist der Grundstückskauf in der Regel günstiger als die bebaute Baufläche. Allerdings ist beispielsweise das zu bebauende Land teurer als bebautes Land.

Wann aus dem erwarteten Bauland tatsächlich Bauland wird, ist nicht klar. Um eine solche Immobilie finanzieren zu können, benötigen Sie möglicherweise andere Mittel als Kredite. Eine Baufinanzierung für das zu bebauende Grundstück ist nahezu unmöglich. Dieses Land wird zwar wie normale Liegenschaften besteuert, da es keine Baugenehmigung gibt, behandelt die Bank es jedoch als Ackerland. Bebautes Land kann nicht als ausreichende Garantie für eine Baufinanzierung dienen, da sein Wert geringer ist als die erschlossenen Baugrundstücke mit Baugenehmigung, auf denen bald wertvolle Immobilien gebaut werden. 

Erste wenn das Bauerwartungsland von der Stadtverwaltung als Bauland deklariert wurde, kann es bebaut werden.

Wird das Bauerwartungsland von der Stadtverwaltung als Bauland deklariert, kann es bebaut werden. Die Entwicklungskosten werden teilweise von der Gemeinde und teilweise vom Käufer getragen. Die Entwicklungskosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise der Entfernung zum Hauptanschlusspunkt oder der Größe des Grundstücks. Auch die Kosten variieren von Stadt zu Stadt. Gerade in Zeiten, in denen Immobilien und Grundstücke stark nachgefragt und damit relativ teuer sind, erweitern potenzielle Bauherren ihre Suche nach geeigneten Grundstücken in der Regel auf das zu erwartende Bauland. Sie spekulieren, dass das erwartete Bauland bald als Bauland freigegeben wird und dann schnell erschlossen werden kann. Bebauungspläne, in denen das Land voraussichtlich bebaut werden soll, führen nicht automatisch zu Baugenehmigungen. Daher ist noch nicht klar, ob auf dem Grundstück, auf dem gebaut werden soll, gebaut werden darf. 

In manchen Fällen kann es Jahre dauern, bis das Bauerwartungsland zu Bauland wird.

Das Bauerwartungsland wird voraussichtlich innerhalb von ein bis zwei Jahren zu Bauland. Es kann aber auch Jahre dauern, in seltenen Fällen sogar Jahrzehnte. Ob die Grundstücke zu Baugrundstücken werden, ist allerdings ungewiss, jedoch wird neben der Grunderwerbsteuer jährlich auch eine Grundsteuer auf die voraussichtlich zu bebauenden Grundstücke erhoben. Und zwar nicht nach dem Steuersatz A der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzsteuer, sondern nach dem Steuersatz B des teureren Landes.