Eine Außenprovision ist die Provision, die der Käufer beim Kauf der Immobilie an den Makler zahlt. Im Vergleich zu internen Provisionen wird eine Außenprovision bei der Offenlegung der Immobilie ausgewiesen. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Als interne Provision wird die Provision bezeichnet, die der Immobilienverkäufer vertragsgemäß an den Immobilienmakler zahlt. Die Höhe der internen Provisionen vereinbaren Verkäufer und Makler im Maklervertrag.
Fürderhin kann auch ein potentieller Käufer einen Makler beauftragen.
In diesem Fall erteilt er dem Immobilienmakler einen Suchauftrag. Dementsprechend verpflichtet er sich gemäß § 652 BGB zur Zahlung einer Fremdprovision (= Käuferprovision | Außenprovision). Dies ist möglich, wenn der Immobilienmakler keinen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat. Daher darf der Makler keine Einigung mit dem Verkäufer erzielen. Übergibt der Makler die Immobilie an den Verkäufer, so hat dies gemäß § 656c oder § 656d BGB die Provisionspflichten des Verkäufers begründet. Er kann nicht umsonst für den Verkäufer arbeiten, um dem Käufer nachträglich eine volle Provision in Rechnung zu stellen.
Soweit es sich um Wohnimmobilienmakler handelt, gilt, wenn Immobilienmakler sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig sind, ab dem 23.12.2020 die Lohn- und Provisionsverteilungsordnung (= Doppeltätigkeit) des § 656c BGB Code (BGB). Das heißt, wenn beide Vertragsparteien mit einem Makler einen Maklervertrag für Wohnimmobilien (Wohnungen oder Einfamilienhäuser) abgeschlossen haben, zahlen beide Parteien die gleiche Provision. Daher kann der Makler nicht kostenlos für eine Partei arbeiten, während er Provisionen von der anderen Partei einzieht.