Der Liegenschaftszins ist eine Berechnungsgröße, die zur Ermittlung des Immobilienwertes nach der Ertragswertmethode erforderlich ist. In der Bewertungsverordnung ist der Liegenschaftszinssatz definiert als der Zinssatz, bei dem der Verkehrswert der Liegenschaft den marktüblichen Durchschnittszinssatz verdient. Der Liegenschaftszinssatz ist die Kernkomponente bei der Ermittlung des Immobilienwertes. Man darf den Liegenschaftszinssatz nicht mit dem Normalzinssatz verwechseln. Die Höhe der Schutzrechte richtet sich nach dem Standort des Grundstücks, der Art des Grundstücks und der Restnutzungsdauer. Wenn Sie den Bodenwert und die Restnutzungsdauer außer Acht lassen, können Sie das Eigenkapital der Immobilie als Richtwert schätzen. Dazu müssen Sie den Jahresüberschuss der Immobilie durch den Kaufpreis dividieren. Eine Immobilie mit hohem Liegenschaftszins wirkt auf den ersten Blick attraktiv, birgt aber im Falle eines Mietausfalls höhere Risiken.
Liegenschaftszinsen bestimmen auf verschiedene Weise den Wert von Immobilien. Dies gilt insbesondere für die Methode der Wertermittlung des Ertrags. Der Liegenschaftszinssatz ist dabei der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert der Immobilie unter marktüblichen Bedingungen verzinst wird. Darum kann der Liegenschaftszins entweder als alternativer Anlagezinssatz oder als marktübliche Rendite angesehen werden. Deshalb wird in jedem Fall rückwirkend auf Basis vergangener Markttransaktionen ermittelt. Sie können die Höhe der Liegenschaftszinsen direkt erfassen. Eigentumsrechte betrachtet man manchmal anhand der Höhe des entsprechenden Immobilienwertes. Generell gilt hier: Die Größe der Immobilie beeinflusst die Höhe der Mieteinnahmen und den Wert der Immobilie. Damit hängen die Immobilienzinsen nicht nur von der relativen Miete ab. Auch die absolute Miete, die von der Objektgröße und der Anzahl der bestehenden Wohneinheiten abhängt, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Zinsen.