Glossar

Eine Eigentümergemeinschaft regelt Vorhaben in gemeinschaftlich genutzten Wohnhäusern in München.

Wenn Sie erwägen, eine Wohnung oder ein Reihenhaus zu kaufen, ist die Eigentümergemeinschaft wichtig. Dann sollten Sie sich ausführlich mit dem Thema Eigentümergemeinschaft und allen damit zusammenhängenden Fragen und Fakten auseinandersetzen, um in Zukunft unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Auf den ersten Blick wirkt dieses Thema kompliziert – allein schon wegen des riesigen Namens. Wenn Sie jedoch mit einigen grundlegenden Grundbegriffen vertraut sind, ist die Eigentümergemeinschaft nicht so kompliziert. Des Weiteren beleuchten wir einige wichtige Hintergrundinformationen zum Thema und beantworten wichtige Fragen. Als Eigentümergemeinschaft versteht man rechtlich „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer in einer Wohneigentumsanlage“. Wenn Sie also eine Wohnung oder ein Reihenhaus in einer Wohneigentumsanlage kaufen möchten, werden Sie automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft. 

Dennoch können Sie bestimmte Dinge nicht selbst entscheiden und verwalten, wie Sie es mit Eigentum tun, das nur Ihnen gehört. Die Eigentümer entscheiden gemeinsam, ob man zum Beispiel das Dach neu eindeckt oder einen Durchgang erneuert. Je nach Größe Ihrer Wohnung müssen Sie die Kosten tragen. Generell tragen alle Eigentümer gemeinsam die Verwaltungsmaßnahmen des Gesamtgebäudes und haben ein Mitspracherecht. Normalerweise ernennt man einen Administrator  der den Eigentümer regelmäßig zur Teilnahme an Besprechungen einlädt. Dahingehend diskutiert man alle anstehenden Themen, Vorschläge oder Probleme.

Alle Rechte und Pflichten beim Kauf von Wohnungen oder Reihenhäusern sind im Wohnungsgesetz (WEG) von 1951, das 2014 teilweise geändert wurde, klar geregelt. Die vorgesehenen Paragraphen enthalten Regelungen zu den Rechten und Pflichten der einzelnen Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft sowie Anforderungen an die Liegenschaftsverwaltung und Regelungen zu den Aufgaben des Verwaltungsbeirats. Die WEG-Reform trat Ende 2020 in Kraft.

Eine Eigentümergemeinschaft wird oft auch als Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet.

Manchmal wird die Eigentümergemeinschaft auch als Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet und dann als „WEG“ abgekürzt. Um Verwechslungen zu vermeiden, sei darauf hingewiesen, dass „WEG“ auch eine Abkürzung des Begriffs „Wohnungseigentumsgesetz“ ist. Daher ist es beim Thema „WEG“ sehr wichtig, auf den genauen Kontext zu achten. Als Käufer einer Wohnung oder eines Reihenhauses können Sie nicht nur selbst eine Wohnung oder ein Haus kaufen, sondern auch Miteigentümer der gesamten Immobilie werden. Ihr persönlicher Beitrag dazu berechnet sich nach den Quadratmetern Ihrer Wohnung und der Größe des gesamten Grundstücks.

Sie sollten vor dem Kauf einer Wohnung das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung gelesen haben.

In den Sitzungsprotokollen der Eigentümerversammlung werden die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft auch für nicht anwesende Teilnehmer genau festgehalten. In jedem Fall lesen Sie vor dem Kauf einer Wohnung am besten das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung. Die Protokolle enthalten Hinweise auf beschlossene Sanierungsmaßnahmen sowie Planungen und sonstige relevante Themen aus den Versammlungen. Sie können auch die Struktur der Eigentümergemeinschaft besser verstehen. Können Sie wichtige Entscheidungen schnell treffen und pragmatisch, konstruktiv und zielorientiert agieren? Oder gibt es Störenfriede und Quertreiber, die Ihnen in Zukunft schnell den Spaß an Ihrer Immobilie verderben werden? Ein genauer Blick lohnt sich finanziell und kann leicht nervös machen. Alle Rechte und Pflichten beim Kauf von Wohnungen oder Reihenhäusern sind im Wohnungsgesetz (WEG) von 1951, das 2014 teilweise geändert wurde, klar geregelt. Die vorgesehenen Paragraphen enthalten Regelungen zu den Rechten und Pflichten der einzelnen Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft sowie Anforderungen an die Liegenschaftsverwaltung und Regelungen zu den Aufgaben des Verwaltungsbeirats. Die WEG-Reform tritt Ende 2020 in Kraft.