Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für Eigentümer von Wohnimmobilien in München wichtig, insbesondere wenn sie verkaufen wollen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung oder Abgeschlossenheitserklärung ist für Eigentümer von Wohnimmobilien wichtig, wenn sie verkaufen wollen. Solche Zertifikate bedeuten nicht unbedingt den Verkauf von Wohneigentum oder dessen Umwandlung in eine Wohnung. Erstens ist das Zertifikat ein Instrument, um den Wohnraum genauer zu definieren. Mit einer solchen Erklärung und deren Eintragung in das Grundbuch kann sich der Eigentümer einer Wohnimmobilie vergewissern, dass der Bezug zu seiner Immobilie klarer wird.
Was ist eine Abschlusserklärung oder ein Abschlusszertifikat?
Diese Art der Bescheinigung/Erklärung besagt, dass alle Wohnungen im Gebäude digital gekennzeichnet und baulich vollständig voneinander getrennt sind. Wenn diese Standards erfüllt sind, wird im Abschlusszertifikat angegeben, dass jede Wohnung als eigenständige Einheit behandelt werden kann. Des Weiteren kann man die Schließungserklärung auf Verlangen des Eigentümers ausstellen. Die Rechtsgrundlage für solche Erklärungen ist in § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) festgelegt. Dieses Zertifikat gilt nur für Wohnräume bzw. alle Räume zu Hauswirtschaftszwecken (Küche, Bad).
Der Wohnungsmarkt in München nimmt eine besondere Stellung ein
Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft, insbesondere in Großstädten, in denen ganze Stadtgebiete von der Gentrifizierung betroffen sind. Für Marktbeobachter wird die Zahl der Anträge auf Abschlusszeugnisse immer wieder als Indikator für den Fortschritt der Stadterneuerung genannt. Doch die steigende Zahl der Bewerbungen ist nicht unbedingt ein Zeichen für Gentrifizierung und den Verlust von Mietwohnungen. Ist die Urkunde bzw. die Teilung nicht im Grundbuch eingetragen, muss man den Verkauf nicht sofort planen.