Glossar

Ein einfacher Maklervertrag wird in der Regel zwischen Verkäufer und Makler abgeschlossen.

Die einfachste Form einen Makler zu beauftragen ist der einfache Maklervertrag. Immobiliensuchende in München können einen Makler beauftragen. Anschließend erteilte er dem Makler den Auftrag, nach dem zuvor definierten Objekt zu suchen. Sobald der Makler nachweist, dass er das richtige Objekt gefunden hat, wird auch der Vertrag zwischen dem Suchenden und dem Makler unterzeichnet. Das Zertifikat wird per Post oder per E-Mail der Zusammenfassung zugestellt. Auch wenn der Suchende die vom Makler zur Verfügung gestellte Immobilie findet und sich dann an den Makler wendet, hat er bereits einen Maklervertrag abgeschlossen. Allerdings muss der Makler in seiner Offenlegung (auch im Internet) immer die Provision angeben, die der Käufer am Ende der Transaktion zahlen soll.

Wer beim Immobilienverkauf die Maklerprovision zahlt kann diese auch verhandeln. Die Rechtsprechung legt dies nicht fest. Es wird zwischen internen Provisionen (nur der Verkäufer zahlt) und externen Provisionen (der Käufer zahlt die volle Maklergebühr) unterschieden. Durch interne Provisionen können Makler „Käufer-freie Provisionen“ zu Anzeigen hinzufügen, was sich positiv auf die Suchergebnisse auswirkt. Makler-Sharing wird immer beliebter. Hier tragen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Provision. Da der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer agiert, ist dies ein fairer Zahlungsplan.

Bei einem einfachen Maklervertrag ist der Vertrag in der Regel unbefristet. Obgleich bei exklusiver Vermittlung, gerade bei exklusiven oder außergewöhnlichen Objekten die Vermittlung länger dauern kann. Bei qualifizierten Exklusivaufträgen werden in der Regel Laufzeiten von mindestens drei Monaten und höchstens sechs Monaten, selten sogar zwölf Monaten vereinbart.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Höhe der Provisionen zu begrenzen.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Höhe der Provisionen zu begrenzen. Um jedoch nicht als sittenwidrig eingestuft zu werden, dürfen Provisionen nicht willkürlich festgelegt werden. Der maximale Steuersatz beträgt vereinbarungsgemäß 6% zuzüglich Umsatzsteuer. Das Verhältnis variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Letztlich können die Maklergebühren frei verhandelt werden.

Sobald ein Immobilienverkäufer einen Makler beauftragt, die Immobilie zu bewerben, besteht ein einfacher Maklervertrag.

Dies muss nicht schriftlich enden. Der Verkäufer ist berechtigt, andere Makler mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Durch einfache Aufträge beauftragte Makler sind zur Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht verpflichtet. Er ist gesetzlich nicht verpflichtet, tatsächlich im Namen des Verkäufers zu handeln. Provisionsberechtigt ist er nur bei Erfolg. Verkäufer machen oft Fehler und beauftragen mehrere Makler, um für Immobilien zu werben, in der Hoffnung, Käufer zu gewinnen. Im Gegenteil, kein beauftragter Makler wird sich ernsthaft bemühen, potenzielle Käufer zu finden, da die Maklerkollegen oder der Verkäufer selbst in dieser Zeit einen Interessenten finden können – und dann werden die bisherigen Bemühungen zunichte gemacht.