Der vollständige Grundbuchauszug enthält Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Nießbrauchsrechten, Grundgebühren, Hypotheken und sonstigen Grundgebühren. Im Rahmen des Immobilienverkaufs benötigen Sie einen Grundbuchauszug, um Käufern und Notaren nachweisen zu können, dass Sie tatsächlich Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie den Grundbuchauszug bei der Kreditprüfung der Bank vorlegen, um Ihnen einen Kredit gewähren zu können. Für den Verkauf ist neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler auch ein aktueller Auszug erforderlich.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, müssen Sie eine entsprechende Ausfertigung des Grundbuches beantragen. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich Eigentümer und Anspruch auf den bevorstehenden Verkauf sind. Diesen Nachweis müssen Sie dem Käufer vorlegen. Mit diesem Dokument können sich Kaufinteressenten auch erkundigen, ob an der Immobilie Rechte Dritter bestehen. Die Einsicht in das Grundbuch stellt sicher, dass befugte Personen das Grundbuch einsehen können. Jeder, der ein berechtigtes Interesse zeigt, kann dies tun.
Ein berechtigtes Interesse zur besteht zum Beispiel bei konkreten Verhandlungen über den Erwerb von Grundstücken. In jedem Fall hat der Eigentümer immer ein rechtliches Interesse, sodass er jederzeit das Grundbuch einsehen oder einen Grundbuchauszug anfordern kann. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist eine Kopie aller Eintragungen im Grundbuch. Anträge auf Grundbuchauszüge sind beim zuständigen Grundbuchamt zu stellen. Dies setzt auch berechtigte Interessen voraus. Wurde ein Haus oder Wohnung geerbt, sollte der neue Eigentümer immer den Grundbuchauszug prüfen. Durch die Erbschaft geht nicht nur das Eigentum auf den Erben über, sondern auch alle Verbindlichkeiten und Belastungen, die das Vermögen betreffen, gehen auf den Erben über.